Wie lange musst du arbeiten?
Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivvertrag geregelt.
Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze 40 Stunden. Wenn du trotzdem mehr als 40 Stunden arbeitest, handelt es sich um Überstunden, die du extra und mit einem Zuschlag bezahlt bekommen musst.
Wichtig! Es ist äußerst ratsam, deine gearbeiteten Stunden täglich schriftlich festzuhalten (z.B. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr). Nur so können wir dir bei der Geltendmachung von Überstunden helfen.
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