Wie lange musst du arbeiten?

Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivvertrag geregelt.

Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze 40 Stunden. Wenn du trotzdem mehr als 40 Stunden arbeitest, handelt es sich um Überstunden, die du extra und mit einem Zuschlag bezahlt bekommen musst.

Wichtig! Es ist äußerst ratsam, deine gearbeiteten Stunden täglich schriftlich festzuhalten (z.B. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr). Nur so können wir dir bei der Geltendmachung von Überstunden helfen.



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Mehr hilfreiche Infos rund um den Ferialjob findet ihr in unserer Broschüre "Arbeiten in den Ferien"

Kontakt

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Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
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Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1566

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck