Unter­richts­zeit­en in der Be­rufs­schule

Während der Lehre muss ein Lehrling auch die Berufsschule be­such­en. Da­für gelten jedoch bestimmte Regeln, damit der Lehrling sowohl die Aus­bild­ung im Betrieb als auch die schulische Ausbildung unter einen Hut bringt:

  • Der Lehrling muss freibekommen, um die Berufsschule zu besuchen. Für die Unterrichtszeit wird das Lehrlingseinkommen weiterbezahlt.
  • Die Unterrichtszeit (einschließlich Pausen, jedoch ohne Mittagspause) wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.
  • Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig.
  • Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit, die notwendige Wegzeit zwisch­en Betrieb und Schule und die im Betrieb zu verbringende Zeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten. 
  • Besucht der Lehrling eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, darf er während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saison­mäßigen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.
  • Entfallen ganze Schultage oder Wochen, z.B. auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

video

Ich will was lernen in der Lehre

Troubles in der Lehre?


Downloads

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1566

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck

Das könnte Sie auch interessieren

Berufsschule

Arbeitszeit

Schulklasse

Die Berufsschule

Während der Lehre musst du als Lehrling die Berufsschule besuchen. Dafür gelten bestimmte Regeln.