Berufsschule
Während der Lehre besuchen Lehrlinge neben der Ausbildung im Betrieb auch die Berufsschule. Für den Berufsschulbesuch gelten klare gesetzliche Regelungen.
Für den Besuch der Berufsschule müssen Lehrlinge von der Arbeit freigestellt werden. Das Lehrlingseinkommen wird während der Unterrichtszeit weiterbezahlt.
Die Unterrichtszeit wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Dazu zählen auch die Pausen, nicht jedoch die Mittagspause.
Besuchen Lehrlinge eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, dürfen sie während des Lehrgangs oder der Schulzeit nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Fallen ganze Schultage oder Schulwochen aus – etwa wegen Semesterferien oder schulautonomer Tage –, besteht grundsätzlich die Pflicht, im Betrieb zu arbeiten.
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