Arbeitszeit
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:
- Arbeitszeit: grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich
- Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag abgegolten werden
- ab 16 Jahren darf bis 20.00 Uhr gearbeitet werden (im Gastgewerbe bis 23:00 Uhr)
- eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden
- eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23.00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr mit der Arbeit beginnen)
- Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu
Hinweis:
Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst.
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