Arbeitszeit immer notieren
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14.07.2022

Arbeitszeit

Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:

  • Arbeitszeit: grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich
  • Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag abgegolten werden
  • ab 16 Jahren darf bis 20.00 Uhr gearbeitet werden (im Gastgewerbe bis 23:00 Uhr)
  • eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden
  • eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23.00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr mit der Arbeit beginnen)
  • Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu 

Hinweis:

Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst.

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Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1566

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck

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