Pflichtpraktikum im Gastgewerbe
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13.04.2021

Ferialjob und Pflichtpraktikum: Mit der AK Tirol gelingts!

Daran kann auch Corona nichts ändern: Viele Jugendliche möchten in den Ferien eigenes Geld verdienen oder müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das AK Jugend-Team steht euch unter 0800/22 55 22 – 1566 oder jugend@ak-tirol.com zur Seite!

Nach einem schwierigen Schuljahr freuen sich viele Jugendliche umso mehr auf den Sommer: Ob sie nun mit einem Ferialjob zusätzliches Taschengeld verdienen möchten, oder laut Lehrplan ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Auch wenn derzeit vieles noch offen scheint.

„Dennoch solltet ihr euch frühzeitig um den Praktikumsplatz oder den Ferialjob kümmern“, betonen die Profis der AK Jugendabteilung. Und sie geben gleich Entwarnung: „Sollten Praktika aufgrund von Corona abgesagt werden müssen, so darf dies mit entsprechendem Nachweis keine nachteiligen Auswirkungen haben.“

Die derzeit geltende Regelung sieht vor: Falls der Lehrplan es zulässt, können Praktika auch verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sollte auch das nicht möglich sein, kann die Schule Betroffene vom Praktikum dispensieren und damit trotzdem den Antritt zur Matura ermöglichen. Sollte es rechtliche Änderungen in diesem Bereich geben, informiert die AK laufend darüber.

Praktikum: Das gilt

#Lohn. Ein Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis mit oder ohne Anspruch auf Entlohnung. Ob man dafür Geld erhalten muss, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.

In Tourismus, Handel und Metallbereich gibt es kollektivvertragliche Regelungen: Hier ist für Praktikanten eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Lehrlingseinkommens vorgesehen. Gibt es keine kollektivvertragliche Regelung, ist es wichtig, schon im Vorfeld zu klären, wie man beschäftigt ist und ob man dafür etwas bezahlt bekommt. Achtung: Eine Entlohnung ist kein Muss, wenn das Praktikum nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses absolviert wird. Dann steht gar nichts zu!

#Sozialversicherung. Wichtig ist auch, die Arbeitszeit vorab abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden. Checkt ab, ob ihr bei der Sozialversicherung angemeldet seid, um z. B. bei einem Arbeitsunfall abgesichert zu sein.

AK Broschüren

Unter 0800/22 55 22 – 1566 bzw. jugend@ak-tirol.com könnt ihr auch die Broschüren „Arbeiten in den Ferien“ sowie „Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe“ kostenlos anfordern - oder einfach gleich herunterladen (Downloads in der rechten Spalte). Sie enthalten die wichtigsten arbeitsrechtlichen Infos kurz und leicht verständlich zusammengefasst.

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E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck

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