Infos für einen erfolgreichen Lehrbeginn
Von Probezeit über Lehrlingsticket bis Arbeitszeiten: Das Team der AK Jugendabteilung weiß, worauf Lehrlinge beim Lehrstart achten sollten!
Diese fünf Wochen werden entweder als 25 Arbeitstage (bei einer Arbeitswoche von Mo-Fr) oder als 30 Werktage (bei einer Arbeitswoche von Mo-Sa) bezeichnet.
Dieses
gesetzliche Urlaubsausmaß kann weder durch einen Kollektivvertrag noch durch
einen Lehrvertrag reduziert werden.
Der
Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Lehrjahres
im Verhältnis zur zurückgelegten Zeit. Nach sechs Monaten hat man vollen
Anspruch auf den gesamten Urlaub.
Ab dem
zweiten Lehrjahr entsteht voller Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres
(eventuell Kalenderjahres).
Der
Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist zwischen Lehrling und Lehrberechtigtem zu
vereinbaren, am besten in schriftlicher Form.
Jugendlichen steht zwischen 15. Juni und 15. September zwei Wochen zusammenhängender Urlaub zu.
Für die Zeit des vereinbarten Urlaubs ist die Lehrlingsentschädigung weiter zu bezahlen.
Erkrankt man während des Urlaubs für länger als drei Kalendertage, so sind diese Krankentage nicht als Urlaubstage anzurechnen! Allerdings muss der Lehrberechtigten sogleich über den Krankenstand informiert werden und es muss ihm eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden.
Für Zeiten der im Kollektivvertrag geregelten bezahlten Freistellung (z.B. Todesfall, Übersiedlung, Hochzeit usw.) darf kein Urlaub vereinbart werden.
Für Bauarbeiter (z.B. Maurerlehrlinge) gibt es ein eigenes Urlaubsgesetz.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1566
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
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