Ab heute bin ich Lehrling: Tipps der AK Experten
Bei allen Fragen zur Lehre seid ihr bei der AK Tirol gut aufgehoben.Denn das Team der Jugendabteilung weiß, wo die jungen Menschen der Schuh drückt.
Die Schnupperlehre bietet die Möglichkeit, in den Berufsalltag "hineinzuschnuppern" und dadurch wichtige Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten. Dies erleichtert oft die Berufswahl, da ein realistischeres Bild des Berufs entsteht.
Schnupperlehre als
Schulveranstaltung
Die „klassische
Schnupperlehre“ ist für Schülerinnen und Schüler im 8., 9., 10. Schuljahr. Die
Initiative geht von der Schule aus und findet im Rahmen einer
Schulveranstaltung (z.B. „Berufspraktische Tage“) während der Unterrichtszeit
statt. Alle Schüler einer Klasse schnuppern hierbei gleichzeitig.
Schnupperlehre als
individuelle Berufsorientierung (während der Unterrichtszeit)
Die individuelle
Berufsorientierung ermöglicht es einzelnen Schülern der 4. Klasse NMS/AHS, der
8. und 9. Klasse der Sonderschule und der Polytechnischen Schule, zum Zwecke
der individuellen Berufsorientierung an bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu schnuppern.
Die Initiative geht vom Schüler aus und die Erlaubnis ist vom Klassenvorstand
zu erteilen.
Schnupperlehrer als
individuelle Berufsorientierung (außerhalb der Unterrichtszeit)
Für Schüler im oder nach dem
8. Schuljahr ist eine Absolvierung der individuellen Berufsorientierung
außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. in den Ferien) im Ausmaß von höchstens 15
Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich. Die Initiative geht vom Schüler aus
und es ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Schnupperlehre von
Jugendlichen, die keine Schüler mehr sind
Eine Schnupperlehre für
Jugendliche, die keine Schüler mehr sind, ist nicht möglich.
Die Schnupperlehre ist kein Arbeitsverhältnis, es erfolgt keine Eingliederung in den Arbeitsprozess und die Schüler unterliegen keiner Arbeitspflicht. Sie haben aber auch keinen Anspruch auf Entgelt. Es sind seitens des Betriebes die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes zu berücksichtigen.
Die Schüler sind während der Schnupperlehre nach dem ASVG bei der AUVA unfallversichert. Sie müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1566
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
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