Rechte & Pflichten eines Lehrlings

Die Rechte eines Lehrlings

Wichtig!

Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.

Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.


Die Pflichten eines Lehrlings

Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.

Achtung!

Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden! 

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Ich will was lernen in der Lehre

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Herrenzeit?

Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

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Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
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0800/22 55 22 - 1566

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck

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