Recht & Hilfe
Erst sollte der Jugendliche – ohne die vorgeschriebene Belehrung durch die AK – eine einvernehmliche Lehrvertragslösung unterschreiben. Als er darauf nicht einstieg, erhielt er weder Ausbildung noch Lohn. Jetzt hat er nicht nur eine neue Lehrstelle, sondern dank AK auch Schadenersatz.
Dass der Corona-Lockdown im März dieses Jahres viele Betriebe vor Probleme stellte, ist unbestritten. Das rechtfertigt jedoch nicht, wie ein Innsbrucker Kfz-Betrieb mit seinem Lehrling verfahren ist.
Mitte März legte der Chef dem Jugendlichen einfach eine einvernehmliche Lehrvertragslösung zur Unterschrift vor. Da diese Lösung aber ohne vorherige und gesetzlich geforderte Belehrung durch die Arbeiterkammer erfolgte, wurde sie nicht rechtskräftig; das Lehrverhältnis blieb aufrecht. Wiederholt forderte die AK Tirol den Betrieb (und seinen Steuerberater!) auf, die zweifellos schwierige Situation durch die Anordnung von Kurzarbeit für den Lehrling zu entschärfen. Der Jugendliche erklärte sich auf Anraten der AK Expertinnen und Experten auch mehrfach arbeitsbereit – ohne Erfolg. Ausbildung und Entlohnung fanden nicht mehr statt.
Zwei Monate später schmiss der Lehrling schließlich hin und löste seinerseits den Lehrvertrag. Und zwar berechtigt, wie im nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozess unstrittig blieb. Inzwischen hat der Lehrling einen neuen Ausbildungsplatz – und die AK Tirol erkämpfte für ihn 4.000 Euro für ausstehende Entlohnung und als Schadenersatz.
Die Expertinnen und Experten der AK Jugendabteilung helfen und beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1566, per eMail an jugend@ak-tirol.com oder bei einem persönlichen Besuch.Persönliche Anliegen
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