Schülerinnen
© Lukas Beck

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Was ist ein Lehrverhältnis? Was muss in einem Lehrvertrag stehen und wer darf ihn unterschreiben?  Erfahren Sie hier die wichtigsten Details. 

Die Regelung für das Lehrverhältnis

Ein Lehrverhältnis beginnt, wenn der Lehrling einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abschließt, dort zu arbeiten beginnt und fachlich ausgebildet wird.

Ein Lehrverhältnis ist also ein Arbeitsverhältnis mit Ausbildungscharakter.

Es wird befristet abgeschlossen, und zwar für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist. Es kann also zwischen 2 und 4 Jahre dauern. Für das Lehr­ver­hält­nis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehr­linge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit, also etwa Vater und/oder Mutter. 

Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehr­ver­hältnisses bei der Sozialversicherung anmelden - und innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisse bei der Berufsschule.

Wichtig!

Die oder der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirt­schafts­kammer innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses  zur Eintragung anmelden. Der Lehrling muss davon informiert werden und ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.

video

Ich will was lernen in der Lehre

Troubles in der Lehre?


Downloads

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1566

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

E-Mail:
jugend@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Postadresse:
AK Jugendabteilung
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck