Checkliste
Worauf du beim Arbeiten in den Ferien achten solltest!
Tausende Jugendliche jobben in den Sommerferien. Damit alles glatt läuft, sollte man die zehn Tipps der AK Tirol beachten. So gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen.
Am besten im Voraus alle Vereinbarungen schriftlich treffen: Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Ort sowie Bezahlung.
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Wochenarbeitszeit kann aber auch anders verteilt werden. Dann darf die tägliche Arbeitszeit darf maximal 9 Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden.
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren.
Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es keinen, muss ortsüblich bezahlt werden. 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat sollte die Arbeit auf jeden Fall bringen. Vorab die Details klären.
Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.
Selbst wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird, gibt’s einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, kriegt am Ende Bares in Form der Urlaubsersatzleistung.
Ein Gehaltszettel ist Pflicht! Ein Check, ob alles abgerechnet wurde, kann nie schaden. Bei Unklarheiten ist Nachfragen ein Muss. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, den Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung auffordern. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!
Der Arbeitgeber muss Ferialjobber bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Der Ferialarbeiter bekommt eine Kopie. So ist man bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert.
Achtung vor Kleingedrucktem: Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z. B. um das Geld für Überstunden umfallen.
Ferialjobber können sich in der Regel die gesamte einbehaltene Lohnsteuer und 55 % der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) vom Finanzamt zurückholen, wenn über das Jahr gerechnet weniger als 12.816 Euro (2024) verdient wurde. Neben der Lohnsteuer kann die Negativsteuer bis zu 1.215 Euro bzw. 1.331 Euro (bei Anspruch auf Pendlerpauschale) bringen.
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