Die Berufsschule

Die häufigsten Fragen zur Berufsschule im Video:


Jeder Lehrling ist während der Dauer des Lehrverhältnisses berufsschulpflichtig.

Es gibt:

Jahresberufsschulen: Der Unterricht findet ganzjährig an ein bis zwei Tagen pro Woche statt.

Lehrgangsberufsschulen: Der Unterricht findet je Lehrjahr in Blöcken von acht bis zehn Wochen statt.

Für die gebräuchlicheren Lehrberufe gibt es Berufsschulen in allen Bundesländern; seltener gewählte Lehrberufe werden an einem oder wenigen Standorten im Bundesgebiet beschult. In der Berufsschule werden vor allem die theoretischen Grundlagen als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung unterrichtet. Es gibt aber auch berufspraktische (Werkstätte, Labor) und allgemein bildende (Politische Bildung, Fremdsprache) Gegenstände.

Wichtige Bestimmungen für den Besuch der Berufsschule:

  • Um die Berufsschule zu besuchen, ist dir frei zu geben. Für die Unterrichtszeit wird dir die Lehrlingsentschädigung weiterbezahlt.
  • Dein Betrieb muss dich für den Besuch in der Berufsschule anmelden. Da manche Betriebe nachlässig mit der Anmeldung sind, erkundige dich sicherheitshalber auch selbst bei der Berufsschule, für welchen Lehrgang/für welche Klasse du angemeldet bist.
  • Deine Unterrichtszeit (einschließlich Pausen – jedoch ohne Mittagspause) wird auf die Dauer deiner wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.
  • Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig.
  • Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit, die notwendige Wegzeit zwischen Betrieb und Schule und die im Betrieb zu verbringende Zeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten.
  • Besuchst du eine lehrgangsmäßige Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrgangs nicht im Betrieb beschäftigt werden.

Entfallen ganze Schultage oder Wochen, z.B. auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für dich die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

  • Benötigst du für deine Zeit in der Berufsschule besondere Materialien oder Werkzeuge, muss sie dir dein Betrieb zur Verfügung stellen.

Was passiert eigentlich, wenn du durchfällst?

Du kannst bei einer ganzjährigen Berufsschule die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen. Auch bei einer lehrgangsmäßigen Berufsschule kannst du im nächsten Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Wenn der Lehrberechtigte einverstanden ist, kannst du im selben Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Der Betrieb bekommt in so einem Fall eine Förderung, damit für ihn keine Kosten entstehen.

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