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09.03.2023

AK Kulturarbeit - gesetzlicher Auftrag für eine offene Gesellschaft

Kultur ist ein entscheidender Maßstab für die Qualität einer Gesellschaft. Oberstes Gebot einer offenen Gesellschaft ist, eine Kultur anzustreben, an der alle Menschen nach ihren Neigungen, Bedürfnissen und Fähigkeiten teilnehmen können. Kultur muss auch die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung gewähren.

Die Kulturarbeit der AK Tirol

Die Arbeiterkammern haben nicht nur den gesetzlichen Auftrag, die wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Interessen der Arbeitnehmer zu fördern und zu vertreten, sondern auch die kulturellen. Neben der Wahrung all ihrer Aufgaben versucht die Tiroler Arbeiterkammer auch, den Wünschen der Arbeitnehmer nach einem aktiven Erleben der Freizeit gerecht zu werden. In ihrem kulturpolitischen Anspruch geht die AK vor allem von der Überlegung aus, den arbeitenden Menschen in seinem kreativen und schöpferischen Wirken zu fördern und ihn selbst zum Mittelpunkt des kulturellen Lebens zu machen.


Die AK Tirol hat im Jahr 1974 erstmals für Tirol eine großangelegte Kulturstudie beim IFES-Institut in Auftrag gegeben. Ziel dabei war, das Kulturverhalten und das Kulturbewusstsein der Tirolerinnen und Tiroler genauer zu hinterfragen und das kulturelle Angebot in unserem Land zu durchleuchten.

Aus dieser damaligen Kulturstudie resultierte eine Fülle von Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Situation vor allem im ländlichen Raum. Auch die Kulturstudie 2004 zeigte interessante Ergebnisse und neue Ansätze für eine effiziente Kulturarbeit und Kulturförderung.

Die Kulturstudie 2004 wurde damals gemeinsam von AK Tirol und Land Tirol beim Institut Fessel – GfK in Auftrag gegeben.

Vorschläge zur Kulturarbeit

  • Maßnahmen zur Förderung von Kreativität: Aufbau einer Aktion „Kultur im Betrieb“ - Die Humanisierung des Arbeitsplatzes kann für das Land eine weitere kulturelle Herausforderung darstellen. Dazu gehört neben der menschlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die Förderung der Kreativität der Arbeitnehmer, was durch die Unterstützung künstlerischer Aktivitäten wie z.B. die Durchführung von Ausstellungen oder künstlerischen Wettbewerben in Betrieben erreicht werden kann. Kulturarbeit muss sich auch als integraler Bestandteil des Alltagslebens verstehen. Leider ist Kulturarbeit als Alltagskultur immer noch zu wenig entwickelt. Mit einem neuen Förderschwerpunkt „Kultur im Betrieb“ könnte das Land Tirol gemeinsam mit den Sozialpartnern einen wesentlichen Impuls dazu geben. 

  • Stärkere Förderung von Architekturkunst und damit verbunden der Humanisierung des Arbeitsplatzes. 

  • Unterstützung von anspruchsvollen kulturellen Aktivitäten in den Bezirken. Derzeit konzentriert sich ein Großteil der kulturellen Veranstaltungen auf den Raum Innsbruck. Damit Kunst und Kultur aber für möglichst viele Teile der Bevölkerung zugänglich ist, wäre die Unterstützung und Förderung von „anspruchsvollen“ kulturellen Veranstaltungen in den Bezirken seitens des Landes wünschenswert.
  • Förderung junger Kunst - Die Hälfte der Tiroler Bevölkerung beurteilt die Tiroler Kulturpolitik als konservativ-traditionell. Die Vielfalt der Kultur nicht nur zulassen sondern explizit zu fördern, sieht die AK Tirol als zentrale Aufgabe der Kulturpolitik. Besonders junge Menschen haben den Wunsch nach neuen, zeitgeistigen Ausdrucksformen der Kunst. Daher sollte das Land Tirol verstärkt in diesen Bereich investieren. So könnte beispielsweise ein neuer Förderungsschwerpunkt „Kulturversuche“ geschaffen werden. Das heißt, das Land Tirol soll sein Augenmerk auf neuartige Kulturprojekte richten und Modellversuche zum Beweis der Bedeutung solcher Projekte verstärkt unterstützen. 

  • Wöchentliche Abendöffnung von Museen - Freier Eintritt in Museen und Ausstellungen einmal pro Monat (vgl. München, Paris, andere Weltstädte). Die Öffnungszeiten der Museen sollen nach Ansicht der AK ausgeweitet werden. So ist es bereits internationaler Standard, wichtige Museen ein Mal pro Woche abends bis 22 Uhr zu öffnen. Dies bietet nicht nur ein besonderes Erlebnis für die Besucher sondern kommt auch den Arbeitnehmern entgegen, die durch ihre Berufstätigkeit in ihrer Freizeitgestaltung nicht so flexibel sind. 

  • Die Eintrittspreise für Kulturveranstaltungen sind für einen bestimmten Bevölkerungskreis oft nicht leistbar. Daher sind neben Schülern und Studenten oder Menschen mit Behinderungen, auch Lehrlinge, Ausgleichszulagenbezieher und sozial Bedürftigen nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz Ermäßigungen zu gewähren.

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