17.1.2023

Pflegestipendium

Sie sind arbeitslos und wollen sich beruflich neu orientieren? Für eine Ausbildung im Pflegebereich gibt es seit 1. Jänner 2023 das Pflegestipendium. Damit erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1.400 Euro monatlich, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. 

Wer kann die Förderung erhalten?

Das Pflegestipendium kommt für Sie in Frage, wenn Sie…

  1. …arbeitslos sind, oder
  2. …für die Dauer der Ausbildung von Ihrem Arbeitgeber karenziert sind.

Welche Ausbildungen werden gefördert?

Gefördert werden Ausbildungen, die mindestens 25 Wochenstunden umfassen und einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Sozialbetreuungsberufe (alle Schwerpunkte: Altenarbeit, Familienarbeit,
    Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)
  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP), aber ausschließlich in der schulischen Form. Die Ausbildung an Fachhochschulen ist nicht über das Pflegestipendium förderbar.

INFO

Das Pflegestipendium ist eine Sonderform der „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ (DLU). Förderungen für Ausbildungen für Arbeitslose in anderen Bereichen finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um das Pflegestipendium zu erhalten, muss es vor Beginn der Ausbildung im Rahmen einer AMS-Beratung genehmigt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben die Voraussetzungen für den Besuch der Ausbildung erfüllt, also z.B. eine allfällige Aufnahmeprüfung geschafft oder die dafür nötigen Abschlüsse in der Tasche.
  • Sie sind am Tag, an dem die Ausbildung startet, mindestens 20 Jahre alt.
  • Falls Sie die Matura gemacht oder ein Hochschulstudium abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre nach der Matura die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie gerne Ihre AK).
  • Falls Sie die Schule abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre danach – vorausgesetzt, Sie sind dann mindestens 20 Jahre alt - die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie gerne Ihre AK). 

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

Das Pflegestipendium beantragen Sie vor Beginn der Ausbildung beim AMS. Ob Sie das persönlich in Ihrer regionalen Geschäftsstelle oder über Ihr eAMS-Konto erledigen, steht Ihnen frei.

Aber Achtung: Davor müssen Sie ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer AMS-Mitarbeiterin bzw. einem AMS-Mitarbeiter führen! Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor Beginn Ihrer Wunsch-Ausbildung Kontakt mit dem AMS auf, damit für diesen Termin noch Zeit bleibt. 

Wie hoch ist das Pflegestipendium?

Wie viel Geld Sie über das Pflegestipendium bekommen, wird auf Basis von Tagsätzen berechnet. Für 2023 gilt ein Satz von mindestens 46,67 Euro pro Tag. Wenn Ihr Tagessatz des Arbeitslosengelds höher ist als der Mindesttagessatz des Pflegestipendiums, bekommen Sie für die Dauer der Ausbildung weiterhin Ihr ungekürztes Arbeitslosengeld.   

Wenn Sie an einer Arbeitsstiftung teilnehmen, werden monatlich pauschal 100 Euro des Pflegestipendiums abgezogen. Damit gilt für Sie ein Tagsatz von 43,33 Euro. Der Grund dafür ist, dass Sie zusätzlich ein Stiftungsstipendium (in unterschiedlicher Höhe) erhalten.

Auszahlungstermin

Ihr Pflegestipendium wird im Nachhinein, also am Monatsende, vom AMS ausbezahlt.

Werden auch die Ausbildungskosten übernommen?

Nein. Das Pflegestipendium soll während der Ausbildung Ihre Lebenshaltungskosten abdecken. Falls das Bildungsinstitut, das Sie ausgewählt haben, Kurskosten verrechnet, werden diese nicht vom AMS übernommen. 

Darf ich zum Pflegestipendium dazuverdienen?

Ja. Sie dürfen zum Pflegestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese liegt im Jahr 2023 bei 500,91 Euro monatlich.

Das gilt auch für ein allfälliges Taschengeld, das die Schulen der Gesundheits -und Krankenpflege auszahlen. Solange dieses unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dürfen Sie es parallel zum Pflegestipendium beziehen. 

Wie lange kann ich die Förderung beziehen?

Der gesamte Förderzeitraum darf maximal 4 Jahre betragen. In dieser Zeit können Sie das Pflegestipendium für maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen erhalten. 

Muss ich während der Ausbildung dem AMS etwas nachweisen?

Ja! Sie müssen dem AMS einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt bringen. Das heißt: Einmal jährlich müssen Sie Ihre Zeugnisse übermitteln. Auch bei Abschluss der Ausbildung schicken Sie dem AMS ihr Zeugnis.

Achtung!

Passen Sie gut auf, dass Sieauf diese Nachweise nicht vergessen! Wenn Sie eine Frist zum Nachweis versäumen, wird Ihr Pflegestipendium eingestellt. Wenn Sie keine Nachweise zum Ausbildungsfortschritt bringen, wird das Pflegestipendium für den fraglichen Zeitraum zurückgefordert! 

Ich mache bereits eine Ausbildung im Pflegebereich – kann ich auf das Pflegestipendium umsteigen?

Sie machen seit 1. September 2022 eine vom AMS geförderte Pflegeausbildung? Sie können selbst entscheiden, ob Sie bei der bisherigen Beihilfe bleiben wollen oder zum Pflegestipendium wechseln wollen. Bereits seit 16. Dezember 2022können Sie beim AMS einen Antrag stellen, um auf das Pflegestipendium umzusteigen.

  • Wenn Sie Ihren Antrag zwischen 16.12.2022 und 31.12.2022 gestellt haben, konnten Sie mit dem 1. Jänner 2023 auf das Pflegestipendium umsteigen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag ab 1. Jänner 2023 stellen, erfolgt der Wechsel auf das Pflegestipendium erst an dem Tag, an dem Ihr Antrag vollständig gestellt wurde. Rückwirkend bekommen Sie kein Pflegestipendium!

Ist ein Umstieg immer sinnvoll?

Nein. Bitte prüfen Sie ganz genau, bevor Sie umsteigen, ob ein Pflegestipendium für Sie wirklich Vorteile bringt. Das ist nicht immer der Fall!

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