Berufsreifeprüfung: Hier finden Sie alle Infos
Mit der Berufsreifeprüfung erwirbt man einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten (Fach-)Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Der Wunsch nach Höherqualifizierung, nach beruflicher Veränderung oder nach einem besseren Gehalt lässt Berufstätige über die Möglichkeit eines Studiums nachdenken. Ein berufsbegleitendes Studium ist eine Alternative zu einem Vollzeitstudium - vor allem dann, wenn die Studienbeihilfe zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten nicht ausreicht oder wenn durch die Überschreitung der Altersgrenze keine Studienbeihilfe mehr möglich ist.
Nicht alle Hochschulen sind auf Berufstätige
gleich gut vorbereitet. Im Unterschied zu den Universitäten wurde im
Fachhochschulbereich auf die Gestaltung eines Angebots für Berufstätige von
Beginn an großer Wert gelegt. Berufsbegleitende Studiengänge sind explizit auf
die Zielgruppe der Berufstätigen abgestimmt, z.B. im Hinblick auf die zeitliche
Organisation des Studiums, die Studienpläne und die didaktischen Konzepte. Die
Lehrveranstaltungen finden in Abendstunden oder geblockten Wochenendeinheiten
statt.
Universitätsstudien sind in der Regel nicht als berufsbegleitende Studien konzipiert. Während Studierende an Universitäten „nebenbei“ arbeiten, steht bei den berufsbegleitenden Studien an den Fachhochschulen die Erwerbstätigkeit im Vordergrund. An den Hochschulen gibt es also eine große Bandbreite von Kombinationsmöglichkeiten von Studium und Beruf.
Neben der Matura an einer AHS oder BHS ermöglichen auch die Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung als sogenannte „nicht-traditionelle Hochschulzugänge“ den Beginn eines Studiums. Die Fachhochschule sieht als zusätzliche Zugangsvoraussetzung auch eine erworbene „einschlägige berufliche Qualifikation“ vor. Dazu zählen z.B. der Abschluss einer Lehre, einer berufsbildenden mittleren Schule und sonstige Qualifikationen. Die auf die fachliche Ausrichtung des FH-Studiengangs abgestimmten konkreten Regelungen sind in den vom Fachhochschulrat genehmigten Anträgen enthalten und bei den jeweiligen Studiengangsanbietern zu erfragen. Neben diesen formalisierten Ausbildungswegen können Qualifikationen, die nicht im Anerkennungsbescheid geregelt sind, im Einzelfall auch von der Studiengangsleitung und vom Fachhochschulkollegium geprüft werden. Studienanfänger:innen mit „einschlägiger beruflicher Qualifikation“ haben in der Regel Zusatzprüfungen, die je nach FH-Studiengang unterschiedlich sind, nachzuweisen. Teilweise können diese auch am FH-Studiengang absolviert werden.
Sollte auf Grund der Entfernung zwischen Wohnort und Studienort oder einer zeitlichen Unvereinbarkeit zwischen Berufstätigkeit und Studium kein Studium bei den angeführten Standorten möglich sein, wäre noch die Möglichkeiten eines Fernstudiums zu überprüfen. Allerdings ist im Einzelfall die Machbarkeit sehr gut zu überprüfen.
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