Studentin
© Syda Productions/Fotolia
26.07.2022

Von Fachhochschule bis Universität: Berufsbegleitend studieren

Der Wunsch nach Höherqualifizierung, nach beruflicher Veränderung oder nach einem besseren Gehalt lässt Berufstätige über die Möglichkeit eines Studiums nachdenken. Ein berufsbegleitendes Studium ist eine Alternative zu einem Vollzeitstudium - vor allem dann, wenn die Studienbeihilfe zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten nicht ausreicht oder wenn durch die Überschreitung der Altersgrenze keine Studienbeihilfe mehr möglich ist.

Nicht alle Hochschulen sind auf Berufstätige gleich gut vorbereitet. Im Unterschied zu den Universitäten wurde im Fachhochschulbereich auf die Gestaltung eines Angebots für Berufstätige von Beginn an großer Wert gelegt. Berufsbegleitende Studiengänge sind explizit auf die Zielgruppe der Berufstätigen abgestimmt, z.B. im Hinblick auf die zeitliche Organisation des Studiums, die Studienpläne und die didaktischen Konzepte. Die Lehrveranstaltungen finden in Abendstunden oder geblockten Wochenendeinheiten statt.

Universitätsstudien sind in der Regel nicht als berufsbegleitende Studien konzipiert. Während Studierende an Universitäten „nebenbei“ arbeiten, steht bei den berufsbegleitenden Studien an den Fachhochschulen die Erwerbstätigkeit im Vordergrund. An den Hochschulen gibt es also eine große Bandbreite von Kombinationsmöglichkeiten von Studium und Beruf. 

Welche Zugangsmöglichkeiten gibt es zu den Hochschulen?

Neben der Matura an einer AHS oder BHS ermöglichen auch die Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung als sogenannte „nicht-traditionelle Hochschulzugänge“ den Beginn eines Studiums. Die Fachhochschule sieht als zusätzliche Zugangsvoraussetzung auch eine erworbene „einschlägige berufliche Qualifikation“ vor. Dazu zählen z.B. der Abschluss einer Lehre, einer berufsbildenden mittleren Schule und sonstige Qualifikationen. Die auf die fachliche Ausrichtung des FH-Studiengangs abgestimmten konkreten Regelungen sind in den vom Fachhochschulrat genehmigten Anträgen enthalten und bei den jeweiligen Studiengangsanbietern zu erfragen. Neben diesen formalisierten Ausbildungswegen können Qualifikationen, die nicht im Anerkennungsbescheid geregelt sind, im Einzelfall auch von der Studiengangsleitung und vom Fachhochschulkollegium geprüft werden. Studienanfänger:innen mit „einschlägiger beruflicher Qualifikation“ haben in der Regel Zusatzprüfungen, die je nach FH-Studiengang unterschiedlich sind, nachzuweisen. Teilweise können diese auch am FH-Studiengang absolviert werden. 

Hochschulen in Tirol

Sollte auf Grund der Entfernung zwischen Wohnort und Studienort oder einer zeitlichen Unvereinbarkeit zwischen Berufstätigkeit und Studium kein Studium bei den angeführten Standorten möglich sein, wäre noch die Möglichkeiten eines Fernstudiums zu überprüfen. Allerdings ist im Einzelfall die Machbarkeit sehr gut zu überprüfen.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Das Team der AK Bildungsabteilung ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1515

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail
bildung@ak-tirol.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren

Junger Mann wird am Computer eingeschult

Berufsreifeprüfung: Hier finden Sie alle Infos

Mit der Berufsreifeprüfung erwirbt man einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten (Fach-)Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Frau stöbert in Bibliothek

Bildungskarenz: Zeit für Aus- und Weiterbildung

So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen, erfahren Sie hier!

Broschüre Studieren - Arbeiten - Wohnen

Studieren - Arbeiten - Wohnen

Die wichtigsten Infos für Studierende zu den Themen Arbeitsrecht, Nachkauf von Schul-und Studienzeiten, Steuern, Pendeln, Wohnen, AK Leistungen für Dich