Lehrlinge in KFZ-Betrieb
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07.10.2022

Lehrabschluss nachholen

Wer seine Lehre nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen Berufsabschluss erwerben.

Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Vollendung des 18. Lebensjahres und Nachweis der im Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse z.B. durch entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige Berufspraxis oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen

oder:

Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf geltenden Lehrzeit, wenn keine Möglichkeit eines Lehrvertragsabschlusses für den Rest der Lehrzeit besteht.

Der Antrag auf die ausnahmsweise Zulassung zur LAP muss bei der zuständigen Lehrlingsstelle eingebracht werden.

Vorbereitungskurse & Fördermöglichkeiten

Kostenpflichtige Vorbereitungskurse werden von den Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.

Mögliche Förderungen: Bildungsgeld „update“ (Land Tirol); Zukunftsaktie (AK Tirol)

Kontakt

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Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

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