Berufsreifeprüfung: Hier finden Sie alle Infos
Mit der Berufsreifeprüfung erwirbt man einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten (Fach-)Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Wer seine Lehre nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen Berufsabschluss erwerben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Vollendung des 18. Lebensjahres und Nachweis der im Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse z.B. durch entsprechend lange und einschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige Berufspraxis oder durch den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen
oder:
Zurücklegung von mindestens der Hälfte der für den Lehrberuf geltenden Lehrzeit, wenn keine Möglichkeit eines Lehrvertragsabschlusses für den Rest der Lehrzeit besteht.
Der Antrag auf die ausnahmsweise Zulassung zur LAP muss bei der zuständigen Lehrlingsstelle eingebracht werden.
Kostenpflichtige Vorbereitungskurse werden von den Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.
Mögliche Förderungen: Bildungsgeld „update“ (Land Tirol); Zukunftsaktie (AK Tirol)
Das Team der AK Bildungsabteilung ist für Sie da!
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