Frau in Bildungskarenz mit Büchern
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21.12.2022

Mit der Studienberechtigungsprüfung zu Universität und Fachhochschule

Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) ist es möglich, ohne den üblichen Bildungsweg über eine traditionelle Matura ein Universitäts- bzw. ein Hochschulstudium zu absolvieren. Dabei bereitet die Studienberechtigungsprüfung (SBP) gezielt auf ein bestimmtes Studium bzw. seit dem Studienjahr 2010/11 auf eine Studienrichtungsgruppe vor. Die SBP stellt an sich noch keinen Qualifikationsabschluss dar. Ein darauf folgendes Studium ist nach den geltenden Studienvorschriften abzulegen.

Voraussetzungen

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes
  • eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
  • Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung

Studienrichtungen

Die Studienberechtigungsprüfung kann an der Universität Innsbruck für folgende Studienrichtungsgruppen abgelegt werden:

(1) Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
(2) Ingenieurwissenschaftliche Studien
(3) Naturwissenschaftliche Studien
(4) Rechtswissenschaftliche Studien
(5) Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
(6) Theologische Studien
(7) Lehramtsstudien

Prüfungen und Prüfungsanforderungen

  • Die Pflichtfächer für die einzelnen Studienrichtungsgruppen werden in der Verordnung des Rektorat der Universität geregelt
  • Die Prüfungsanforderungen und –methoden für die Prüfungen orientieren sich am Lehrstoff der 12. und 13. Schulstufe und werden im Einzelnen festgelegt.

Kosten, Förderungen

Für die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung kann grundsätzlich eine Studienbeihilfe bzw. das Selbsterhalter-Stipendium gewährt werden. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Studienbeihilfenbehörde.

Der Besuch von kostenpflichtigen Vorbereitungskursen wird im Rahmen der Zukunftsaktie der AK Tirol gefördert. 

Information und Beratung an der Universität Innsbruck:

Studienabteilung der Universität Innsbruck
Innrain 52d - Erdgeschoß
Frau Margit Stocker
Tel.: 0512 – 507 32611
E-Mail: margit.stocker@uibk.ac.at

Vom Rektorat werden auch Referentinnen und Referenten für jede Studienrichtungsgruppe ernannt, die die Bewerber/innen beraten

Studienberechtigungsprüfung für Fachhochschulen

Die Studienberechtigungsprüfung wird neben der AHS- oder BHS-Matura und der Berufsreifeprüfung als Zugangsvoraussetzung für ein FH-Studium anerkannt. Als vergleichbares Instrument sieht das Fachhochschulgesetz in seinen Bestimmungen vor, Studieninteressierten den Zugang zu ermöglichen, die über eine "besondere berufliche Qualifikation" sowie eine vom Erhalter des Studienganges zu definierende und vom Fachhochschulrat zu genehmigende "Zusatzqualifikation" verfügen.

Kontakt

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Das Team der AK Bildungsabteilung ist für Sie da!

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 -1515

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail
bildung@ak-tirol.com

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