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27.2.2025

Bild­ungs­teil­zeit


ACHTUNG!

Aktuellen Informationen nach

  • können Anträge auf Bildungsteilzeitgeld bis 31.3.2025 in unveränderter Form nur mehr für Zeiträume mit Beginn vor dem 1.4.2025 gestellt werden.

  • gilt für zwischen 1.4.2025 und 31.5.2025 gestellte Anträge auf Bildungsteilzeitgeld: 
    • Die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber nachweislich spätestens am 28. Februar vereinbart worden sein und 
    • die zugrunde liegende Weiterbildung muss bis 31.5.2025 beginnen.

Für eine bestehende Bildungsteilzeit, für die das AMS Bildungsteilzeitgeld bereits bestätigt hat, läuft die Auszahlung des Bildungsteilzeitgeldes bis zum vereinbarten Ende weiter. Wie bisher sind dafür entsprechende Bestätigungen für Weiterbildungsaktivitäten beim AMS vorzulegen.


Wie hoch die Unterstützung ist

Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS € 1,05 „Bild­ungs­teil­zeit­geld“ pro Tag (Wert 2025). Das heißt ... 

  • eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × 1,05 = € 10,50 pro Tag und monatlich € 315,00 (bei 30 Tagen).

  • eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden, also um 50%, ergibt 20 x 1,05 = € 21 pro Tag und monatlich € 630,00 (bei 30 Tagen)

Wie viele Stunden Sie reduzieren können

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeit­en und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Mehr-/Überstunden in der Bildungsteilzeit?

Laut derzeitiger Verwaltungspraxis des AMS schadet die Leistung von Mehr­stunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden stehen einem Bild­ungs­teil­zeit­geld­be­zug jedoch entgegen.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie in Bildungsteilzeit gehen können

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zu­ständ­ig­en AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochen­stunden-Arbeitszeit vollversicherungspflichtig, d.h. über der Geringfügigkeitsgrenze, be­schäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bild­ungs­teil­zeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüf­ung­en über 2 Se­mest­er­wochen­stunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Se­mester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht er­bringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zu­rück­ford­ern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Be­last­ung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Ab­bruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprach­kurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außer­ordent­liche Lehrabschlussprüfung.

Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit?

Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist zulässig.

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