Vergleich mit TIWAG fixiert
Stromkostenentlastung für TIWAG-Kund:innen kommt im März und April!
Jeder Haushaltskunde der TIWAG bekommt eine Entschädigung, der am 1.12.2023 Kunde der TIWAG im jeweiligen Vertragstyp war. Für die vollen Entschädigungssummen muss der Vertrag aber bereits seit 1.9.2022 bestanden haben.
Ja, auch Neuvertragskunden bekommen eine Stromkostenentlastung.
Ja, aber nicht die volle Summe. Diese wird nur anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses bei der TIWAG ausbezahlt, da die ersten Stromkostenerhöhungen bereits vorher erfolgten.
Ja, es gibt eine erhöhte Stromkostenentlastung für Kunden der Völser Seesiedlung, da dort ein gesetzliches Verbot besteht, mit festen oder fossilen Brennstoffen zu heizen. Daher sind diese Haushalte auf eine Stromheizung angewiesen.
Ja, ab 1.7.2024 wird der Nachttarif (Niedrigtarif) wieder um 2 Cent netto billiger sein als der Tagtarif. Der Tagtarif (Hochtarif) entspricht dem Einheitstarif im Standardprodukt für Haushaltskunden.
Nein, einzig in der Völser Seesiedlung aufgrund deren gesetzlicher Sonderstellung, was die Heizmöglichkeiten angeht.
Die TIWAG hat sich gegenüber der AK verpflichtet, ihren Strompreis mit 1.7.2024 auf 11,8 Cent netto pro kWh zu senken (= 14,16 Cent brutto), ab 1.1.2025 soll er auf unter 10 Cent netto fallen, wenn sich keine außerordentlichen Ereignisse am Strommarkt ereignen.
Diese ist abhängig vom durchschnittlichen Jahresverbrauch und von meinem Vertragstyp.
Die TIWAG wird alle Kunden ab März 2024 anschreiben und über die genaue Höhe der Stromkostenentlastung für den konkreten Haushalt informieren.
Die Auszahlung wird mit März 2024 starten, kann aber bis September 2024 dauern, da dies tranchenweise erfolgt, weil ca. 230.000 Kunden betroffen sind. Wer bis Ende September 2024 noch nichts bekommen hat, soll unbedingt mit der TIWAG abklären, ob seine/ihre Kontodaten dort korrekt vorliegen.
Ja, aber da der TIWAG in diesem Fall die Kontonummer nicht bekannt ist, müssen Sie aktiv und nachweislich Ihre Kontonummer der TIWAG bis spätestens Ende 2024 bekannt geben, da Sie ansonsten keine Stromkostenentlastung mehr bekommen.
Entweder, weil Sie Ihr bereits einen Abbuchungsauftrag für die Teilbetragszahlungen erteilt haben oder indem Sie die TIWAG aktiv (am besten schriftlich) darüber informieren.
2-Personen-Haushalt mit ca. 2.300 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 105
im Altvertrag: € 125
4-Personen-Familie in einer Wohnung mit ca. 4.700 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 278
im Altvertrag: € 390
Einfamilienhaus mit ca. 6.800 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 430
im Altvertrag: € 630
Einfamilienhaus mit Wärmepumpe mit ca. 10.100 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 696
im Altvertrag: € 1.000
Die Summen im Neuvertrag sind geringer, da diese Kunden bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis gezahlt haben als jene, die nicht umgestiegen sind und im Altvertrag verblieben sind. Die Neuvertragskunden haben sich die Differenz bereits bei der laufenden Stromrechnung erspart.
Entscheidend ist der Vertragstyp, der am 1.12.2023 für Sie gegolten hat.
Nein, da der Stichtag dafür der 1.12.2023 war und schon vorbei ist. Wir empfehlen allen, die noch im bereits gekündigten Altvertrag sind, möglichst bald aktiv auf den Neuvertrag umzusteigen, da man damit noch weiteres Geld sparen kann und dies keine Auswirkungen mehr auf die Entschädigungssumme hat, die jeder bekommt. Mit 31.3.2024 laufen die Altverträge aufgrund der bereits ausgesprochenen Kündigungen alle aus.
Nur für den Fall, dass Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, ist es wichtig, bis spätestens 31.12.2024 der TIWAG die eigene Kontonummer für die Überweisung bekannt zu geben. Ansonsten bekommen Sie nichts mehr.
Ja, wenn Sie der TIWAG nicht bis längstens 31.12.2024 Ihre Kontonummer schriftlich bekannt gegeben haben, bekommen Sie kein Geld mehr überwiesen.
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie der TIWAG rechtzeitig seine Kontonummer bekannt gibt. Sobald der Vermieter die Stromkostenentlastung überwiesen bekommen hat, müsste er diese an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dadurch für Sie verringern.
Nein, diese bezieht sich nur auf TIWAG-Kunden, die am 1.12.2023 Kunden der TIWAG sind/waren.
Das ist noch Teil der Verhandlungen, die mit der IKB getrennt geführt werden müssen. Die derzeit vorliegende Einigung betrifft nur TIWAG-Kunden.
Nein, die Gemeindewerke haben gegenüber der AK ihre Kosten offengelegt, die zu den Strompreiserhöhungen in den vergangenen 2 Jahren geführt hatten, weshalb die AK keine Klage erhoben hat. Daher ist es hier auch nicht zu einem Vergleich wie mit der TIWAG gekommen.
Da Sie jederzeit als Kunde zur TIWAG wechseln können, liegt es im Interesse Ihres Stromanbieters, ebenfalls die Preise zu senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Sie als Kunde halten zu können.
Nein, diese Stromkostenentlastung ist nur für private Haushalte mit dem Standardprofil H0, HA oder HF). Die Entlastungssummen für Unternehmen oder Landwirte werden von der TIWAG separat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer bzw. der Landwirtschaftskammer festgelegt.
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