Rechte & Pflichten
Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!
Von Probezeit über Lehrlingsticket bis hin zum Notieren der Arbeitszeiten: Die Expertinnen und Experten der AK Jugendabteilung erklären, worauf angehende Lehrlinge achten sollten! Hilfe und Beratung gibts unter Tel. 0800/22 55 22-1566 oder jugend@ak-tirol.com
Jugendliche, die einen Lehrberuf ergreifen möchten, erwartet eine spannende Zeit mit neuen Eindrücken, sowohl am Arbeitsplatz, als auch in der Berufsschule.
Die AK Tirol begleitet sie mit Infos und Unterstützung. Deshalb gibts hier die wichtigsten Tipps und Infos, damit der Start in die Lehre gelingt. Und in der AK Jugendabteilung hilft ein Experten-Team unter 0800/22 55 22 – 1566 oder jugend@ak-tirol.com
Die ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses sind die so genannte Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung muss jedoch schriftlich erfolgen!
Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen werden, bevor du deine Lehre beginnst. Auf jeden Fall muss er innerhalb von 3 Wochen nach Start deiner Lehre gemacht werden. Innerhalb dieser Frist muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden. Sollte das nicht erfolgt sein, wende dich an die AK.
Zu Beginn des Lehrverhältnisses solltest du dir das Berufsbild deines gewählten Lehrberufes genau anschauen. Darin ist genau aufgelistet, welche Fertigkeiten und Kenntnisse du während der Lehrzeit erlernen musst.
Schreibe deine Arbeitszeiten lückenlos und verlässlich auf. Sollte es einmal Probleme geben, sind deine Arbeitszeitaufzeichnungen sehr hilfreich. Du darfst als Jugendlicher (bis 18 Jahre) in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nur in seltenen Fällen darf von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden. Überstunden sind für Jugendliche verboten.
Auch für Lehrlinge heißt es noch einmal: Schulbank drücken! Die/Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses an der Berufsschule anzumelden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, das Lehrlingseinkommen wird bezahlt.
Zu Beginn ist es für den Lehrling wichtig, die Lehrlingsfreifahrt zum Betrieb und zur Schule zu organisieren. Dafür können Lehrlinge ein Lehrticket zum Selbstbehalt von 19,60 Euro beantragen. Darüber hinaus bietet der VVT die Möglichkeit, mit dem LehrPlus-Ticket ein ganzes Jahr um 99,80 Euro mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Tirol unterwegs zu sein. Die notwendigen Formulare und Infos erhältst du bei der AK oder dem VVT.
Außerdem können sich Lehrlinge bei der AK Tirol Gutscheine für Nachhilfe holen, die während der Lehrzeit bei Bedarf eingelöst werden können. Mehr dazu gibts auf ak-tirol.com
Die Expertinnen und Experten der AK Jugendabteilung helfen und beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1566 oder jugend@ak-tirol.com
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