AK Bildungsförderungen
Von EDV- bis Sprachkurs: Die AK unterstützt Ihr Vorwärtskommen im Beruf. Finden Sie heraus, welche Förderungen in Ihrem Bundesland angeboten werden!
Das Fachkräftestipendium (FKS) ist eine finanzielle monatliche Unterstützung des Arbeitsmarktservice (AMS), die seit 2013 mit Unterbrechungen in Österreich angeboten wird. Ziel dieses Stipendiums ist es, den spezifischen Bedarf an Fachkräften zu decken, indem eine Höherqualifizierung, berufliche Neuausrichtung oder das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen in bestimmten Mangelberufen ermöglicht wird. Förderbar sind insbesondere Ausbildungen in Berufen, die auf der „Liste der förderbaren Ausbildungen“ des AMS stehen.
WICHTIG!
Vor Beginn einer Ausbildung müssen die Voraussetzungen für das Stipendium in einem verpflichtenden Beratungsgespräch beim AMS geprüft werden.Es werden nur Ausbildungen gefördert,
WICHTIG!
Sie können nur für eine Ausbildung ein Fachkräftestipendium vom AMS beziehen. Eventuell anfallende Ausbildungskosten werden nicht vom AMS übernommen.
Der Bezug des Fachkräftestipendiums ist auch an einen entsprechenden Ausbildungsfortschritt bzw. eine mind. 75% Anwesenheit gebunden. Nähere Informationen zur Bescheinigung des Ausbildungserfolgs erhalten Sie bei Ihrer AMS Geschäftsstelle.
Das Fachkräftestipendium vom AMS beträgt derzeit EUR 41 pro Tag (Stand: 2026).
Bei Arbeitslosigkeit:
Sollte Ihr Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe über dem FKS-Ausgleichszulagenrichsatz von EUR 41 pro Tag liegen, dann erhalten Sie den höheren Betrag.
Bei Karenzierung:
Haben Sie hingegen Ihr Dienstverhältnis karenziert, gebührt für die Dauer der Ausbildung der FKS- Ausgleichszulagenrichtsatz von EUR 41 täglich.
Als Bezieher:in eines Fachkräftestipendiums sind Sie während der Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Grundsätzlich ist ein geringfügiger Zuverdienst - auch bei der/beim letzten Arbeitgeber:in - neben dem FSK Bezug möglich. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei EUR 551 monatlich (Stand: 2026).
Um eventuelle Probleme in Sachen Zuverdienst oder sogar Rückzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir immer eine Vorabklärung mit dem AMS!
Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn Kontakt mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS auf und vereinbaren Sie einen Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch. Im Rahmen desssen können Sie direkt den Antrag für das Fachkräftestipendium beim AMS einbringen.
Broschüren
Das Team der AK Bildungsabteilung ist für Sie da!
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 -1515
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail
bildung@ak-tirol.com
© 2026 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22