ein Mann steht vor einem Flip-Chart, um einen Tisch vor ihm sitzen 2 Frauen und 2 Männer.
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27.2.2025

Fachkräfte-Stipendium für Ausbildung in Berufen mit Fachkräftemangel

Lange hat die AK dafür gekämpft: Um ein Stipendium für Erwachsene, die eine Ausbildung machen wollen. Seit 2013 gibt es mit Unterbrechungen das so genannte Fachkräftestipendium. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2025 begonnen werden. Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und einen Umfang von 20 Wochenstunden im Durchschnitt haben.

Wer bekommt das Fach­kräfte-­Stipendium?

  • Arbeitnehmer:innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
  • Arbeitslose
  • ehemalige Selbstständige, wenn die Tätigkeit ruht

Achtung

Das Fachkräftestipendium können Sie nur bekommen, wenn Sie innerhalb der letzten 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihr höchster Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegt. Haben Sie bereits ein Studium absolviert (Uni, FH, Pädagogische Hochschule), besteht keine Möglichkeit auf ein Fachkräftestipendium.

Wie hoch ist das Stipendium? Wie lange be­komme ich es? 

Wenn Sie das Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice bekommen, besteht für maximal 3 Jahre Anspruch auf ein Stipendium von 40,40 Euro pro Tag. 

Liegt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt.

Wie bin ich versichert? 

Wenn Sie ein Fachkräftestipendium beziehen, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Unterbrechungen und Zuverdienst?

Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unter­brechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn sie mehr als drei Monate pro Kalenderjahr umfassen.

Darf ich zum Fachkräftestipendium da­zu­ver­dien­en?

  • Sie können zum Fachkräftestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze da­zu­ver­dienen. Diese liegt 2025 bei 551,10 Euro monatlich. 

  • Übersteigt das Ein­kommen die Geringfügigkeitsgrenze, dann wird für diesen Be­schäftig­ungs­zeit­raum der Bezug des Fachkräftestipendiums unterbrochen. Diese Zeit der Unter­brechung kann im Bedarfsfall hinten „angehängt“ werden. 

Welche Ausbildungen werden gefördert, welche nicht?

Mit dem Fachkräftestipendium werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die zu einer Höherqualifizierung und zu einem Abschluss in einem Beruf mit Fachkräftemangel führen. 

  • Das Fachkräftestipendium fördert vorwiegend Ausbildungen im technischen Bereich, das sind nahezu alle HTL- Aufbaulehrgänge und Kollegs. Auch das Nachholen von Lehrabschlüssen im Bereich der MINT-Fächer wird gefördert.

  • Bei Personen ohne Berufsausbildung und maximal Pflichtschulabschluss wird das Nachholen jedes Lehrabschlusses gefördert, ohne Einschränkung des Fachgebiets. 

  • Auch der Besuch von Schulen im Bereich der Elementarpädagogik, sowie Schulen im Bereich der medizinischen Assistenzberufe werden gefördert.

  • Die Liste aller förderbarer Ausbildungen finden Sie hier im Detail...

Nicht gefördert werden: 

  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen
  • Ausbildungen im Ausland
  • Fernlehrgänge
  • Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern  

Wo stelle ich einen Antrag auf ein Fachkräftestipendium?

Das Fachkräftestipendium wird beim AMS beantragt und von diesem auch ausgezahlt. Sie müssen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des AMS absolvieren. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor der Ausbildung mit dem AMS Kontakt auf. 

Nachweis über den Ausbildungsfortschritt

In weiterer Folge müssen Sie auch einen Nachweis über den Aus­bild­ungs­fort­schritt (Semesterzeugnisse) bzw. über eine 75%-ige Anwesenheit bei der Aus­bildung erbringen.

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