ein Mann steht vor einem Flip-Chart, um einen Tisch vor ihm sitzen 2 Frauen und 2 Männer.
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16.04.2026

Fachkräftestipendium für Ausbildung in Berufen mit Fachkräftemangel

Das Fachkräftestipendium (FKS) ist eine finanzielle monatliche Unterstützung des Arbeitsmarktservice (AMS), die seit 2013 mit Unterbrechungen in Österreich angeboten wird. 
Ziel dieses Stipendiums ist es, den spezifischen Bedarf an Fachkräften zu decken, indem eine Höherqualifizierung, berufliche Neuausrichtung oder das Nachholen von Ausbildungsabschlüssen in bestimmten Mangelberufen ermöglicht wird. Förderbar sind insbesondere Ausbildungen in Berufen, die auf der „Liste der förderbaren Ausbildungen“ des AMS stehen.

WICHTIG!

Vor Beginn einer Ausbildung müssen die Voraussetzungen für das Stipendium in einem verpflichtenden Beratungsgespräch beim AMS geprüft werden.

Wer kann das Fachkräftestipendium in Anspruch nehmen?

  • Arbeitnehmer:innen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind,
  • arbeitslose Personen,
  • ehemals selbstständig Erwerbstätige, deren Gewerbe derzeit ruht



Weitere Voraussetzungen, um ein Fachkräftestipendium beantragen zu können:

  • In den letzten 15 Jahren ist eine mindestens vierjährige (208 Wochen) arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachzuweisen.
  • Der Hauptwohnsitz befindet sich in Österreich.
  • Nachweis einer bestandenen Aufnahmeprüfung bzw. Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die gewünschte Ausbildung.
  • Der höchste absolvierte Bildungsabschluss entspricht maximal der Stufe 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und liegt damit unter (Fach)Hochschul- oder Meisterniveau.

Welche Ausbildungen werden gefördert, welche nicht?

Es werden nur Ausbildungen gefördert,

  • die in der aktuellen Liste der förderbaren Ausbildung des AMS geführt werden.
  • die mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer aufweisen und mindestens 3 Monate dauern.
  • die planmäßig innerhalb von 3 Jahren zum Abschluss führen
    Nicht gefördert werden Ausbildungen beispielsweise an Universitäten und Fachhochschulen, Ausbildungen im Ausland, Fernlehrgänge oder Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern.

WICHTIG!

Sie können nur für eine Ausbildung ein Fachkräftestipendium vom AMS beziehen. Eventuell anfallende Ausbildungskosten werden nicht vom AMS übernommen.

Der Bezug des Fachkräftestipendiums ist auch an einen entsprechenden Ausbildungsfortschritt bzw. eine mind. 75% Anwesenheit gebunden. Nähere Informationen zur Bescheinigung des Ausbildungserfolgs erhalten Sie bei Ihrer AMS Geschäftsstelle.

Wie hoch ist das Fachkräftestipendium und bin ich versichert?

Das Fachkräftestipendium vom AMS beträgt derzeit EUR 41 pro Tag (Stand: 2026). 

Bei Arbeitslosigkeit: 
Sollte Ihr Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe über dem FKS-Ausgleichszulagenrichsatz von EUR 41 pro Tag liegen, dann erhalten Sie den höheren Betrag. 
Bei Karenzierung: 
Haben Sie hingegen Ihr Dienstverhältnis karenziert, gebührt für die Dauer der Ausbildung der FKS- Ausgleichszulagenrichtsatz von EUR 41 täglich.

Als Bezieher:in eines Fachkräftestipendiums sind Sie während der Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Darf ich zum Fachkräftestipendium da­zu­ver­dien­en?


Grundsätzlich ist ein geringfügiger Zuverdienst - auch bei der/beim letzten Arbeitgeber:in - neben dem FSK Bezug möglich. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei EUR 551 monatlich (Stand: 2026).

Um eventuelle Probleme in Sachen Zuverdienst oder sogar Rückzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir immer eine Vorabklärung mit dem AMS!

Wo kann ich das Fachkräftestipendium beantragen?


Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn Kontakt mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS auf und vereinbaren Sie einen Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch. Im Rahmen desssen können Sie direkt den Antrag für das Fachkräftestipendium beim AMS einbringen.

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