Strommast
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20.3.2024

Energiewirtschaft: Neue Gesetze sollen in Zukunft den Strommarkt regeln

Ein neues Energiewirtschaftsgesetz, ein Energiearmuts-Definitionsgesetz sowie die Änderung des E-Control-Gesetzes sollen künftig deutliche Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten bringen. Die Expert:innen der AK Tirol haben die Neuerungen durchleuchtet.

Es brauchte erst schwere juristische Geschütze, um die Energieunternehmen in Österreich in ihre Schranken zu weisen: Bedingt durch die Ukraine-Krise wurden u. a. die Strompreise übermäßig und völlig intransparent erhöht, was folgte, waren nicht nur Rekordgewinne der Konzerne, sondern auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Strompreiserhöhungen. Die Beantwortung durch die Gerichte führte zu teils prekären Erkenntnissen, auch in Tirol: Energieunternehmen im öffentlichen Eigentum sind rein dem Gewinn verpflichtet, handeln an der Börse, sind intransparent und nehmen kaum Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bürger:innen. Dieser von der AK Tirol gegen den Landes­energieversorger ausgeführte „Mus­terstreit“ fand auch Niederschlag im Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz, ein Energiearmuts-Definitionsgesetz sowie eine Änderung des E-Control-Gesetzes. Die Entwürfe dazu wurden im Jänner vorgelegt, die AK hat dazu ihre fundierten Vorschläge eingebracht. Es geht dabei u. a. um verbesserte Konsumentenrechte oder um die Kostenverteilung beim Netzausbau.


Neue Gesetzeslage

Der Entwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll die Rechte und Pflichten der Erzeuger, Lieferanten, Netzbetreiber und Konsumenten neu regeln. Wichtig hier ist auch die Aufteilung der Kosten für den Netzausbau, der in den kommenden Jahren in großer Dimension erfolgen muss.
Das Energiearmuts-Definitionsgesetz soll die rechtliche Grundlage für einen besonders günstigen Tarif für energiearme Haushalte schaffen. Allgemein sollen Konsument:innen besser geschützt werden und die Energieunternehmen sollen hinsichtlich ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung stärker dazu verpflichtet werden, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen.
AK Präsident Erwin Zangerl sieht die gesetzlichen Neuerungen grundsätzlich positiv, auch wenn gewisse Punkte überarbeitet werden müssen. Dazu zähle, so Zangerl, vor allem die gesamtwirtschaftliche Verantwortung des Elektrizitätssektors. „Die Energieunternehmen wollten ihre gesellschaftliche Verantwortung während der Energiekrise nicht wahrhaben, sie tragen aber natürlich Verantwortung. Das muss sich im Gesetz auch deutlich widerspiegeln“, so Zangerl. Konkret soll laut AK neben ökologischen Aspekten und dem Auftrag zur Versorgungssicherheit vor allem die Leistbarkeit von Energie im Gesetz festgeschrieben werden. Die Grundversorgung ist in ihrer derzeitigen Form beizubehalten und darf nicht verwässert werden. Zudem muss für einkommensarme Haushalte ein Energiegrundbedarf zu besonders günstigem Tarif verfügbar sein.

Schutz für Konsument:innen

Das, was in den letzten Monaten seitens der AK Tirol immer wieder gefordert wurde, muss auch im neuen Gesetz Niederschlag finden – die Verpflichtung zu mehr Transparenz. So müssen Preisänderungen verständlich dargelegt werden und die Preise müssen im Rahmen der Beschaffungspolitik der Energielieferanten gerechtfertigt sein. Preissenkungen dürfen nicht über Rabatte oder Boni erfolgen, außerdem hat die Aneinanderreihung von befristeten Verträgen, sogenannter Kettenverträge, zu unterbleiben. „Transparenz bei den Preisen und Transparenz bei der Geschäftsgebarung sind zwei wesentliche Punkte, die wir umgesetzt wissen wollen. Die Praxis, dass Preise irgendwo geheim in den Vorstandszimmern von Energieunternehmen vorgenommen werden, ohne Erklärung warum das notwendig ist, muss der Vergangenheit angehören“, stellt AK Präsident Zangerl dazu klar.

Netzausbau

Zu guter Letzt geht es noch um ein entscheidendes Thema, das in Zukunft schlagend wird: den Netzausbau. Denn zur Zeit werden die Kosten für Ausbau, Instandhaltung und Betrieb der Netze überproportional von Haushaltskund:innen getragen. „Wir sehen hier im Moment eine enorme Schieflage, wer die Kosten dafür trägt. Die Energie­unternehmen tragen in diesem für die Versorgungssicherheit entscheidenden Bereich nicht einmal zwei Prozent bei, das ist inakzeptabel und muss neu geregelt werden. Der Netzausbau darf auf keinen Fall im derzeitigen Ausmaß auf die Allgemeinheit abgewälzt werden“, so Zangerl, der hofft, dass die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

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