19.5.2015

Wohnbauförderung, Mietpreisbremse, Maklergebühren: Reformen würden die Wohnkosten rasch sinken lassen!

Das teure Wohnen ist in Tirol Dauerthema. Trotzdem bleibt die Politik Lösungen schuldig. Deshalb fordert die 167. Vollversammlung der AK Tirol mehrere Maßnahmen, die in Summe eine deutliche Entlastung für die Beschäftigten brächten. Dazu zählen Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel, eine Mietpreisbremse nach deutschem Vorbild und Änderungen in der Immobilienmaklerverordnung.

„Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht“, betonten Diözese Innsbruck, KAB Tirol, AK Tirol und ÖGB Tirol in ihrer Resolution zum Josefstag am 19. März  2015 und forderten, dass die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wieder eingeführt wird. „Dies ist nicht nur eine Frage der Ehrlichkeit, sondern auch der wohnpolitischen Wirksamkeit“, betonte AK Präsident Erwin Zangerl bei der 167. Vollversammlung der AK Tirol.  „Jetzt muss alles daran gesetzt werden, um Wohnen leistbar zu machen. Hier sind Prioritäten zu setzen und die notwendigen Mittel zweckzuwidmen!“ Letzteres betrifft den Wohnbauförderungsbeitrag, den Arbeitnehmer und Betriebe in Höhe von (gemeinsam) 1 % des Bruttolohnes leisten müssen. Diesen zweckzuwidmen, wird nicht nur von der AK, sondern auch vom „Josefi-Treffen“, einer Vereinigung von mehr als 50 Tiroler Sozialeinrichtungen, nachdrücklich gefordert.

Zu hinterfragen ist für die AK, warum Vollerwerbs-Landwirte und Selbstständige keine WBF-Beiträge leisten, in Tirol aber dennoch WBF beziehen können, sowie die einkommensunabhängige Sanierungsoffensive aus WBF-Mitteln.  Deshalb fordert die AK Vollversammlung den Finanzminister auf, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern auf die Wiedereinführung der Zweckwidmung der WBF zu bestehen – und zwar ausschließlich zum Schaffen von Wohnraum.

offen gesagt

"Es muss alles daran gesetzt werden, damit das Wohnen leistbar wird. Hier sind Prioritäten zu setzen und die nötigen Mittel zweckzuwidmen.

AK Präsident
Erwin Zangerl

AK Tirol fordert Mietpreisbremse für Österreich

Zu einer Entspannung könnte aus Sicht der AK Vollversammlung auch eine Mietpreisbremse nach deutschem Vorbild beitragen. Zeigte eine Analyse der Immobilienplattform willhaben.at vom März 2015 doch auf, dass die Mieten in Wien, Salzburg und Tirol österreichweit am teuersten sind. Bei so genannten Anlegerwohnungen, frei finanziert und unter 50 m2 groß, belegt Tirol mit einer Bruttomonatsmiete von 15,41 Euro pro m2 österreichweit den negativen Spitzenplatz. Durchschnittlich ist von einem Mietpreis bis zu 12,93 Euro pro m2 auszugehen.

„Hier braucht es gesetzliche Regelungen, um dem Ausufern der Mieten einen Riegel vorzuschieben“, fordert AK Präsident Erwin Zangerl. „Mit der Mietpreisbremse in Deutschland wird zumindest versucht, die Mieten für neu abgeschlossene Verträge in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach oben hin zu begrenzen.“

Modell Mietpreisbremse
In Deutschland darf die Miete bei einer Neuvermietungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und „umfassend" renovierte Wohnungen sind davon ausgeschlossen. Kostete eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro m2 bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 6 Euro, darf der Vermieter nur bis auf 6,60 Euro erhöhen. Die Festlegung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete hat durch den Gesetzgeber zu erfolgen. In welchen Gebieten die Mietpreisbremse eingeführt wird, sollen die Länder festlegen.

Aufgrund der weiter steigenden Mietpreise fordert die Vollversammlung der AK Tirol einen Gesetzesvorschlag von der Bundesregierung, um eine Mietpreisbremse nach deutschem Vorbild für frei vermietbare Anlegerwohnungen (außerhalb der Mietzinsbestimmungen nach dem Richtwertesystem und dem WGG) einzuführen.

Reformen nötig bei Immobilienmaklerverordnung

Eine Senkung der Provisionshöchstsätze und die Einführung des Auftragsprinzips – so lauten die Forderungen der AK Vollversammlung an die Bundesregierung, die einen Änderungsvorschlag für die Immobilienmaklerverordnung einbringen soll.

„Diese Kosten zählen mit zu den Preistreibern beim Wohnen“, betont AK Präsident Zangerl. Dass es auch anders geht, zeigt der Blick in andere europäische Länder.

Novelle 2010 in Österreich
Mit 1. September 2010 sanken die Maklerprovision bei unbefristeten oder auf länger als drei Jahre befristeten Mietverhältnissen auf zwei Monatsmieten. Bei Befristungen bis zu drei Jahren beträgt die neue Obergrenze für die Provision eine Bruttomonatsmiete. Bei einer Mietvertragsverlängerung eines auf drei Jahre befristeten Mietvertrages steht dem Makler eine halbe Bruttomonatsmiete als so genannte Anschlussprovision zu.
Für Vermittlungen von Eigentumswohnungen änderte sich für Käufer durch die Novelle jedoch nichts, hier gilt in der Regel ein Provisionshöchstsatz von 3,6 % (inklusive USt) vom Kaufpreis.

Trotz dieser Änderungen liegt Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern nach wie vor EU-weit im Spitzenfeld. Die österreichischen Verbraucher müssen für Leistungen eines Immobilienmaklers weit mehr bezahlen, als Konsumenten in anderen EU-Staaten. So fällt für die Vermittlung von Mietwohnungen etwa in den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Irland oder Norwegen keine Maklerprovision an. In Deutschland, Finnland, Frankreich oder Luxemburg ist diese im Vergleich zu Österreich deutlich geringer.

Auch beim Vergleich der Provisionshöchstsätze für die Vermittlung von Eigentumswohnungen liegt Österreich mit im Spitzenfeld. Durch die Preissteigerungen auf dem Tiroler Immobilienmarkt – verbunden mit einem geringen Angebot und einer erhöhten Nachfrage – sind Provisionen in der Regel nicht mehr verhandelbar. Vielmehr müssen Käufer dafür 3 % vom Kaufpreis zzgl. USt einplanen. Für den Kauf einer Wohnung zum Preis von 350.000 Euro wird somit eine Vermittlungsprovision von 12.600 Euro inkl. USt fällig. Gerade für junge Familien, die sich Eigentum schaffen wollen, stellt dies eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung dar.

„Hinzu kommt, dass ein Makler meist als Doppelmakler tätig ist und daher die Provision nicht nur vom Mieter oder Käufer, sondern auch vom Vermieter oder Verkäufer einfordern kann“, erläutert AK Präsident Zangerl.

Deshalb besteht für die Vollversammlung der AK Tirol auch hier dringender Handlungsbedarf:
„Künftig sollte – wie in Deutschland – derjenige den Makler bezahlen, der diesen beauftragt hat, und das ist zumeist der Vermieter“, so Zangerl. Außerdem sollen bei der Vermittlung befristeter Mietverhältnisse der Provisionshöchstsatz generell bei einer Bruttomonatsmiete liegen und die Anschlussprovision entfallen.
Und für die Vermittlung von Eigentum sind aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise neue Höchstgrenzen anzudenken: So soll die Vermittlungsprovision auf 2 % sinken und diese ebenfalls vom Auftraggeber – das ist in der Regel der Verkäufer – bezahlt werden.

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