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17.11.2020

Freizeitwohnsitze: Der Spekulation mit Wohnraum gehört ein Riegel vorgeschoben

Freizeitwohnsitze zählen zu den Kostentreibern bei den Immobilienpreisen. Deshalb gilt es hier, strenge Regeln anzuwenden und die Einhaltung auch zu kontrollieren. „Es muss weniger Anreize geben, mit Wohnraum zu spekulieren“, sagt Tirols AK Präsident Zangerl.

Im Tourismusland Tirol sind Freizeitwohnsitze seit jeher heißes politisches Thema. Nicht nur, weil viele Menschen die Lebensqualität in Tirol schätzen, sondern auch weil Freizeitwohnsitze solide Anlagemöglichkeit für finanzkräftige Personen sind. Doch die erlaubte Anzahl an Freizeitwohnsitzen ist begrenzt, denn offiziell dürfen nur 8 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in einer Gemeinde als Freizeitwohnsitze bewilligt werden. In vielen beliebten Tourismus-Hotspots wird dieser Schwellenwert aber bereits um ein Vielfaches überschritten, weshalb bestehende gesetzliche Bestimmungen findig umgangen werden. So gibt es Schätzungen zufolge an die 10.000 nicht genehmigte Freizeitwohnsitze in ganz Tirol.

„Diese hohe Zahl an nur sporadisch genützten Freizeitwohnungen trägt dazu bei, dass die Immobilienpreise in vielen Tiroler Regionen zusätzlich in die Höhe getrieben werden. Der Traum vom leistbaren Wohnraum bleibt deswegen für viele Tiroler Familien unerreichbar“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl klar. Der Spekulation mit Wohnraum müsse deshalb ein Riegel vorgeschoben werden, auch in Bezug auf Freizeitwohnsitze.

Umgehungen verhindern

Um Umgehungsmöglichkeiten der strengen Freizeitwohnsitzbestimmungen vorzubeugen, hat das Land Tirol in den letzten Jahren mehrere gesetzliche Änderungen beschlossen. So wurde beispielsweise eine Auskunftspflicht für Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen im Hinblick auf die Verwendung von Gebäuden eingeführt. Ebenso wurde das Tiroler Freizeitwohnsitzverzeichnis veröffentlicht, welches derzeit 16.258 bestehende Freizeitwohnsitze ausweist.

Weitere gesetzliche Änderungen sollen folgen: So gibt es bereits Überlegungen, ein regionales Zweitwohnsitzverbot einzuführen.

Freizeitwohnsitzabgabe

Die wohl größte Neuerung der letzten Jahre ist die Einführung der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe seit 1.1.2020. Die Gemeinden haben sich bei der Festlegung der Abgabenhöhe am Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz zu orientieren. Zum Beispiel sind die finanzielle Belastung der Gemeinde durch Freizeitwohnsitze und der Verkehrswert der Grundstücke zu berücksichtigen. Kosten für Gemeinden entstehen unter anderem durch zusätzliche Ausgaben für Infrastruktur wie Straßen, Müll und Kanalisation.

Die Abgabe richtet sich nach der Wohnnutzfläche des Freizeitwohnsitzes. Sie ist gestaffelt zwischen 30 m² und 250 m² und einem vom Landesgesetzgeber vorgegebenen möglichen Mindest- bzw. Höchstabgabenspielraum zwischen € 100 und € 2.200.

AK Präsident Zangerl begrüßt jedes Instrument, das Wohnraum leistbarer macht. „Wohnen ist ein Grundrecht für alle Tirolerinnen und Tiroler, Freizeitwohnsitze sind aber ein Luxusgut, das sich nur wenige leisten können.“ Auch wenn die Freizeitwohnsitzabgabe alleine das Problem der hohen Immobilienpreise nicht lösen wird, ist sie ein angemessener Ausgleich für die Zusatzkosten, die den Gemeinden durch Freizeitwohnsitze entstehen. Denn „es muss möglichst wenige Anreize geben, mit Wohnraum zu spekulieren“, so Zangerl.

Alle Details finden Sie in der Ausgabe der wirtschafts- und sozialstatistischen Informationen der AK Tirol zum Thema „Freizeitwohnsitze in Tirol", rechts als Download.

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