Haus aus Blättern
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30.10.2019

AK Tirol fordert Steuerbegünstigung für ökologische Wohnraumsanierung

Klimafreundlich und nachhaltig: Zwei Schlagworte, die gern in die Waagschale geworfen werden, wenn es um die Bekämpfung des Klimawandels geht. Umso unverständlicher ist es, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungsmaßnahmen durch die Streichung der Topfsonderausgaben ab dem Veranlagungsjahr 2021 wegfallen soll. Damit würden auch ökologisch sinnvolle Maßnahmen erschwert bzw. verteuert. Die AK Tirol spricht sich deshalb für eine Steuerbegünstigung von ökologisch sinnvollen Wohnraumsanierungsmaßnahmen aus und fordert das Bundesministerium für Finanzen auf, zu handeln.

offen gesagt

„Ökologisch sinnvolle Maßnahmen dürfen nicht gestrichen werden, im Gegenteil: Wir müssen alles daransetzen, um ein Umdenken herbeizuführen. Jetzt werden jene, die handeln wollen, vor den Kopf gestoßen, wenn Steuerbegünstigungen bei ökologisch sinnvoller Wohnraumsanierung zurückgenommen werden.“

Erwin Zangerl,
AK Präsident

Topfsonderausgaben werden gestrichen

Anstelle Akzente in der Klimapolitik zu setzen und Anreize für ein umweltbewussteres Verhalten zu bieten, werden in diesem Bereich oft die falschen Hebel in Bewegung gesetzt. Dies zeigt sich auch in der Streichung der Topfsonderausgaben, denn damit wird die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungsmaßnahmen wegfallen, auch in ökologischer Hinsicht.

Doch gerade diese ökologisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen sind in puncto des Klimaschutzes wichtig, wie auch AK Präsident Erwin Zangerl erklärt, der sich klar für eine Steuererleichterung in diesem Zusammenhang ausspricht. „Ökologisch sinnvolle Maßnahmen dürfen nicht gestrichen werden, im Gegenteil: Wir müssen alles daransetzen, um ein Umdenken herbeizuführen. Jetzt werden jene, die handeln wollen, vor den Kopf gestoßen, wenn Steuerbegünstigungen bei ökologisch sinnvoller Wohnraumsanierung zurückgenommen werden“, so Zangerl.

Steuererleichterung muss bleiben

Die Steuererleichterung im Zusammenhang mit ökologisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen könnte etwa durch eine Mehrwertsteuerbefreiung erfolgen, sowohl bei selbst durchgeführten Maßnahmen, als auch im Fall, dass ein Fachbetrieb die Sanierung durchführt (z. B. Verwendung von ökologischen Brennstoffen, Errichtung von Solar- oder Photovoltaik-Anlagen usw.). Wohnungs- und Hausbesitzer würden eine sofortige und vor allem über alle Einkommensschichten gleichbleibende steuerliche Entlastung erfahren.

Die AK Tirol fordert daher das Bundesministerium für Finanzen auf, Steuerbegünstigungen für ökologisch sinnvolle Wohnraumsanierungsmaßnahmen weiterhin zu gewährleisten. Dies ist in Form einer Mehrwertsteuerbefreiung für die umgesetzten Sanierungsmaßnahmen möglich, als auch durch die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten.

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