AK Tirol: Bei der Mietzinsbeihilfe müssen auch Betriebs- und Heizkosten berücksichtigt werden
Das teure Wohnen ist für die AK Tirol eines der zentralen Themen. Deshalb befasst sie sich mit dringenden Reformen bei der Mietzinsbeihilfe des Landes. Die Forderung: Für mehr Fairness müssen Betriebs- und Heizkosten künftig ebenfalls als Wohnungsaufwand berücksichtigt werden.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Aber durch die steigenden Mietpreise in Tirol wird es für immer mehr Menschen zu einem Luxusgut. Vor diesem Hintergrund sollen Instrumente wie die Mietzinsbeihilfe Menschen mit niedrigerem Einkommen entlasten.
Gerade in den täglichen Beratungsgesprächen, für die sich Mitglieder an die Wohnrechts-Experten der AK Tirol wenden, zeigt sich jedoch ganz deutlich, dass die Mietzinsbeihilfe ihrem eigentlichen Ziel nicht gerecht wird, und dringender Reformbedarf bei der Berechnung besteht. „Obwohl viele Tirolerinnen und Tiroler darauf angewiesen sind, können sie sie häufig aufgrund der Bestimmungen nicht in Anspruch nehmen“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl.
Bestimmungen
Derzeit richtet sich die
Mietzinsbeihilfe nach Haushaltsgröße und Familienein-kommen und wird gewährt,
wenn der anrechenbare Wohnungsaufwand die zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung
übersteigt.
Nur: Betriebs- und Heizkosten
werden bei der Berechnung des
Wohnungsaufwandes nicht anerkannt,
obwohl gerade sie für viele kaum noch leistbar sind.
„Deshalb fordert die AK Tirol, dass künftig auch Betriebs- und Heizkosten
berücksichtigt werden müssen“, so AK Präsident Zangerl.
Fördersätze anpassen
Und es gibt weitere „Baustellen“ bei
der Mietzinsbeihilfe: So muss das Land endlich den gestiegenen Mieten gerecht
werden und die Fördersätze prüfen sowie an die aktuellen Marktgegebenheiten
anpassen.
Derzeit werden als Wohnungsaufwand maximal 3,50 Euro pro m² förderbarer
Nutzfläche berücksichtigt (auf Antrag bis zu 5 Euro pro m²), egal, wieviel die
Miete tatsächlich ausmacht. Konkret führt dieser Umstand dazu, dass sich
steigende Mieten gar nicht auf die Berechnung der Mietzinsbeihilfe auswirken.
Ein Beispiel: Bei einer Miete von 250 Euro werden 220 Euro Mietzinsbeihilfe
gewährt. Steigt aber die Miete z. B. auf 600 Euro, würden ebenfalls nur 220
Euro Mietzinsbeihilfe zuerkannt.
Bezieher eine Ausgleichszulage haben das Nachsehen
Verlierer sind zudem alle, die Ausgleichzulagen erhalten. An sich sollte diese Zulage den Pensionsbeziehern ein Mindesteinkommen sichern. Das Gegenteil ist der Fall: Weil eine gesetzliche Erhöhung der Ausgleichszulage auf das Familieneinkommen angerechnet wird, führt dies gleichzeitig wieder zum Senken der Mietzinsbeihilfe.
Deshalb fordert die AK Tirol von Landesregierung und zuständigem Landesrat rasche Reformen bei den Bestimmungen über die Berechnung und die Höhe der Mietzinsbeihilfe im Rahmen der Wohnbauförderungsrichtlinie. Damit Wohnen nicht noch mehr zum Luxus wird.
Kontakt
Kontakt
Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitE-Mail: presse@ak-tirol.com
Telefon: +43 800 22 55 22 1300
(Kostenlose Hotline )
Fax: +43 512 5340 1290