Normalarbeitszeit
Acht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – wie sie eingeteilt werden können, welche Ausnahmen bestehen und wann Ihnen Pausen zustehen.
Das Gesetz geht zunächst von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine verkürzte wöchentliche Normalarbeitszeit (z. B. 38,5 Wochenstunden) vor. Außerdem sind einige Ausnahmen von der täglichen Normalarbeitszeit zulässig.
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