Gewährleistung ab 1.1.2022
Für Verträge, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden, gibt es Änderungen bei den Gewährleistungsrechten von VerbraucherInnen.
Nicht verwechseln: Gewährleistung und Garantie!
Die Garantie ist nur ein freiwilliges Zuckerl des Herstellers oder des Händlers. Sie kann deshalb mal mehr, mal weniger vorteilhaft für KonsumentInnen sein.
Auf die Gewährleistung haben Sie dagegen einen gesetzlichen Anspruch, das heißt, es gibt fixe Spielregeln, auf die Sie sich jedenfalls berufen können!
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