Steuern
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Steuerausgleich - Deshalb erst im März beim Finanzamt einreichen!

Steuer zurückholen? Achtung: Nicht zu früh! Ihr Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit, den Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Reichen Sie Ihren Steuerausgleich zu früh ein, kann es zu falschen Berechnungen oder unerwarteten Rückzahlungen kommen. Warten lohnt sich!

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