Steuern
© Marco2811, stock.adobe.com

Steuerausgleich - Deshalb erst im März beim Finanzamt einreichen!

Steuer zurückholen? Achtung: Nicht zu früh! Ihr Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit, den Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Reichen Sie Ihren Steuerausgleich zu früh ein, kann es zu falschen Berechnungen oder unerwarteten Rückzahlungen kommen. Warten lohnt sich!

Das könnte Sie auch interessieren

Portraitbild von AK Präsident Erwin Zangerl.

AK Zangerl: „AK wirkt – Strompreis sinkt."

Als einen Schritt in die richtige Richtung sieht AK Präsident Erwin Zangerl die Ankündigung der TIWAG, den Strompreis auf 15,24 Cent/brutto zu senken.