Arbeiten am 8. Dezember - was gilt?
Viele Geschäfte haben am "Einkaufsfeiertag", den 8. Dezember, geöffnet. Angestellte und Lehrlinge dürfen zwischen 10 und 18 Uhr Waren verkaufen, Kunden bedienen und unmittelbar damit zusammenhängende Arbeiten verrichten. Doch wie wird der Feiertag für die Beschäftigten im Handel abgegolten?