Baby an Bord: Alle Infos für werdende Eltern!
Umfassend informiert sein, wenn Nachwuchs kommt: Dafür sorgen die Expertinnen und Experten der AK Tirol. Jetzt auch mit Erklärungs-Video!
Grundsätzlich steht im Gesetz, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft melden müssen, sobald Sie davon erfahren. Eine spätere Bekanntgabe verletzt aber weder den Arbeitsvertrag noch andere Verpflichtungen.
© 2025 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22