Rauchfangkehrer
© Minerva Studio, stock.adobe.com

Rauchfangkehrer: Das müssen Sie wissen!

Egal ob Holzofen, Gas- oder Ölheizung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Rauchfangkehrer regelmäßig in Ihr Haus zu lassen. Er muss sich jedoch mindestens zwei Tage vorher ankündigen. Alles, was Sie zur Überprüfung Ihrer Heizanlage sowie deren Preise wissen müssen, im Video.

Das könnte Sie auch interessieren

Portraitbild von AK Präsident Erwin Zangerl.

AK Zangerl: „AK wirkt – Strompreis sinkt."

Als einen Schritt in die richtige Richtung sieht AK Präsident Erwin Zangerl die Ankündigung der TIWAG, den Strompreis auf 15,24 Cent/brutto zu senken.