Freundlicher Kellner mit Tablett serviert ein Getränk
© click_and_photo, stock.adobe.com

Nebenjob: Darauf müssen Sie achten!

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen berechtigt, ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgeber:innen einzugehen. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Aber Achtung: Die zulässige Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden!

Das könnte Sie auch interessieren

Putzkraft lächelt auf den Besen gestützt in die Kamera

Neben­job er­laubt?

Sie wollen neben Ihrem normalen Arbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Achten Sie auf Konkurrenzverbot und Höchstarbeitszeit!