Freundlicher Kellner mit Tablett serviert ein Getränk
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Nebenjob: Darauf müssen Sie achten!

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen berechtigt, ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgeber:innen einzugehen. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Aber Achtung: Die zulässige Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden!

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