Teuerungswelle: So kommen Sie zu den Förderungen von Bund und Land!
Steigende Energie- und Lebensmittelpreise, steigende Wohnkosten, steigende Inflation – um die seit Monaten andauernde Teuerungswelle abzuschwächen, gibt es von Bund und Land zahlreiche Förderungen und Steuererleichterungen. Die AK verschafft Ihnen einen Überblick, was Sie wo erhalten.
Förderungen und Steuererleichterungen auf Bundesebene von A bis Z
Abschaffung der Kalten Progression
Mit der Abschaffung der Kalten Progression wird nun eine langjährige Forderung der AK Tirol umgesetzt. Die Grenzbeträge für die Berechnung der Einkommensteuer werden seit dem 1. Jänner 2023 jährlich an die Inflationsrate angepasst.
Konkret bedeutet dies, dass die Steuerpflicht in Zukunft nicht bereits ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro beginnt, sondern ab einem – abhängig von der Inflationsrate – höherem Betrag. Im Jahr 2023 beträgt der Grenzbetrag 11.693 Euro.
Selbiges betrifft natürlich auch die Grenzbeträge aller anderen Steuerstufen (mit Ausnahme der höchsten). Aber auch gewisse Absetzbeträge, wie der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag, unterliegen nunmehr einer jährlichen Inflationsanpassung. Steigen also die Preise, so steigen auch die Steuerbegünstigungen für Alleinerzieher und Alleinverdiener.
Auszahlung/Beantragung im Rahmen derArbeitnehmerveranlagung
Erhöhung der Studienbeihilfe
Mit 1. September 2022 wurde die Studienbeihilfe um bis zu 12 % angehoben. Sie wird seit September nach einem modularen Modell berechnet, das die Lebensumstände der Studierenden im besonderen Ausmaß berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die Altersgrenzen angehoben.
Infos: Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. Studienbeihilfebehörde, Tel. 0512/57 33 70
https://www.stipendium.at/stipendienstellen/innsbruck
Familienbeihilfe
Das Schulstartgeld wurde auf 105,80 Euro pro schulpflichtigem Kind erhöht und die Auszahlung in den August vorverlegt.
Außerdem werden die Beträge der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag seit Jänner 2023 jedes Jahr mit einem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG = Anpassungsfaktor für Pensionen) vervielfacht und damit jährlich erhöht.
Auszahlung erfolgt automatisch.
Infos: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2.html
Sonderzuschuss für Kinder
Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erhalten bis Ende 2024 einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 Euro für jedes Kind. Gleiches gilt für Haushalte von Mindestpensionisten sowie von Alleinerziehern und Alleinverdienern mit einem Monatseinkommen unter 2.000 Euro brutto (grundsätzlich ist das Einkommen des Vorjahres maßgeblich). Der Sonderzuschuss wird im Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2024 ohne gesonderte Antragstellung überwiesen.
Auszahlung erfolgt automatisch
Familienhärteausgleich
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Antragstellung über die Homepage des Bundeskanzleramts, Bereich Familie.
Infos: Bundeskanzleramt, Tel. 0800/240 262 oder 01/53115
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich/basisinformationen-zum-familienhaerteausgleich.html
Klimabonus
Zwischen September 2023 und dem Frühjahr 2024 bekommen alle erwachsenen Personen den Klimabonus 2023 ausbezahlt. Die Höhe des Klimabonus richtet sich nach dem individuellen Wohnort (Hauptwohnsitz) und beträgt entweder 110 Euro, 150 Euro, 185 Euro oder 220 Euro.
Kinder bekommen die Hälfte, mobilitätseingeschränkte Personen stets 220 Euro.
Einzige Voraussetzung: mindestens 6 Monate HWS in Österreich im Jahr 2023.
Die Auszahlung erfolgt automatisch aufs Konto, sofern dieses der Regierung bekannt ist (z. B. über FinanzOnline oder über Pflegegeldüberweisungen, etc.).
Wer kein Konto hat, bekommt den Klimabonus als Gutschein per Post (RSa-Brief). Der Klimabonus ist grundsätzlich für alle steuerfrei.
Auszahlung erfolgt automatisch.
Infos: https://www.klimabonus.gv.at
Reparaturbonus
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Es werden bis zu 50 % der Reparaturkosten bzw. max. 200 Euro übernommen.
Beantragung und Informationen auf https://www.reparaturbonus.at
Teuerungsbedingte Steuererleichterungen
Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag, welcher ursprünglich maximal 250 Euro pro Kind betrug, wurde auf maximal 550 Euro pro Kind erhöht. Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben und aufgrund ihres geringen Einkommens sehr wenig bzw. keine Lohnsteuer zahlen, erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Kindermehrbetrag. Die Höhe des Kindermehrbetrages ergibt sich aus der Differenz zwischen der errechneten Lohnsteuer und 550 Euro pro Kind.
Auszahlung/Beantragung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus wurde ab 2022 auf maximal 2.000 Euro pro minderjährigem Kind bzw. maximal 650 Euro pro Kind ab 18 Jahren erhöht.
Auszahlung/Beantragung über Lohnverrechnung oder über Arbeitnehmerveranlagung
Pendlerpauschale
Um den steigenden Treibstoffkosten Rechnung zu tragen, wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Die geltenden Monats- und Jahresbeträge des Pendlerpauschale wurden jeweils um 50 % erhöht, der jeweils zustehende Pendlereuro wurde vervierfacht.
Auszahlung/Beantragung über Lohnverrechnung oder über Arbeitnehmerveranlagung
Förderungen und Zuschüsse auf Landesebene:
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