Kritik an PVA-Zentrale: Patienten trotz Amputation Pflegegeld gekürzt!
Die Probleme rund um Einstufungen zu Berufsunfähigkeit, Invalidität oder
Rehabilitations- bzw. Pflegegeld betreffen auch Tirol. AK Präsident Zangerl: „Mehr als 1.000 Fehleinstufungen in den letzten drei Jahren zeigen massive Fehler im System.“
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht derzeit massiv in der Kritik. Grund ist u. a. die Praxis bei der Feststellung des zustehenden Pflegegeldes. Die Kritik kam unter anderem von der Arbeiterkammer, auch aus Tirol, die nun Zahlen der aktuellen Fälle aus den letzten drei Jahren vorlegt. Diese zeigen deutlich, dass es eine enorme Anzahl an Fehleinstufungen gibt, nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit, Invalidität oder dem Rehabilitationsgeld – so wurden im Zeitraum 2023 bis 2024 3.812 Fälle von der AK Tirol vertreten, wovon 1.227 gewonnen wurden. „Das bedeutet, dass über 1.200 Personen falsch eingestuft wurden, was zu kostspieligen Verfahren geführt hat und Ressourcen seitens der Justiz sowie der AK gebunden hat. Und es wurden dadurch unnötige Kosten verursacht. Die Praxis der Einstufungen gehört endgültig überdacht und geändert“, so die Kritik von AK Präsident Erwin Zangerl.
Jeder dritte Betroffene nicht korrekt eingestuft
Im Zeitraum 2023 bis 2025 wurden insgesamt 3.812 Verfahren zum Thema Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension sowie Rehabilitationsgeld, Schwerarbeiterpension sowie Pflegegeldeinstufung von der AK Tirol begleitet, positiv abgeschlossen davon wurden 1.227. Das bedeutet, dass jeder dritte Betroffene (genau 32 Prozent) laut Einschätzung der zuständigen Stellen falsch eingestuft wurde und nur mit Hilfe der AK zu seinem Recht gekommen ist. „Diese Zahlen widerlegen ganz klar die Meinung etwa der PVA-Zentrale in Wien, dass zu großzügig mit den Betroffenen umgegangen wird. Das ist der eindeutige Gegenbeweis, dass hier sofortiger Handlungsbedarf besteht“, stellt AK Präsident Zangerl klar.
Rückstufung trotz Dialysepflicht und Amputation
Wie krass die Situation wirklich ist und welche Auswüchse das derzeitige System mit sich bringt, zeigt auch das Beispiel eines 70-jährigen Tirolers, der – ohne Wissen der Tiroler PVA – Besuch von Wiener Begutachtern erhielt, die man extra nach Tirol entsandt hatte, um seinen Pflegegeldstatus zu evaluieren. Und obwohl beidseitig beinamputiert und zudem dialysepflichtig, wurde das Pflegegeld rückgestuft. „Solche Methoden sind unwürdig und klar abzulehnen, so etwas können Begutachter Betroffenen und deren Angehörigen nicht zumuten und deshalb braucht es hier schnellstens Änderungen in Art und Ablauf der Begutachtungen“, so Zangerl
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