Kind liegt in einem Krankenhausbett mit einem Sauerstoffschlauch in der Nase
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3.6.2026

AK Tirol kritisiert Fehleinschätzungen beim Pflegegeld für Kinder!

"In Pflegegeldverfahren fällt immer wieder auf, dass es gerade bei der Einstufung von betroffenen Kindern ganz massiv zu Fehleinschätzungen beim Pflegegeld kommt", kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl. Die AK Tirol fordert von der PVA rasch Verbesserungen!

Die Probleme rund um die Einstufung zu Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Rehabilitations- bzw. Pflegegeld sorgten zuletzt für Schlagzeilen und viel Unmut.

Die Sozialrechtsexpert:innen der AK Tirol begleiten Betroffene in Pflegegeldverfahren, auch Kinder von AK Mitgliedern. „Dabei fällt auf, dass es gerade bei der Kindereinstufung zu massiven Fehleinschätzungen seitens der PVA kommt“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl.

Das sind die größten Probleme

  • Vergleich mit gesunden Kindern


    Um zu entscheiden, wie viel Pflege ein Kind braucht, wird mit gesunden Kindern im gleichen Alter verglichen. Die normale Betreuung wird abgezogen. Es zählt nur ein behinderungsbedingter Mehraufwand. Deshalb bekommen viele Kinder kein Pflegegeld, obwohl ihre Eltern einen sehr hohen Aufwand für ihr behindertes oder krankes Kind haben.
  • Begutachtung ist schwierig und undurchsichtig


    Der Ablauf ist kompliziert und nicht gut verständlich. Eltern müssen viele Papiere und ärztliche Befunde einreichen. Trotzdem wird der echte Pflegeaufwand oft nicht erkannt.
  • Oft muss geklagt werden


    Viele Eltern müssen gegen die Entscheidung klagen, damit sie das richtige Pflegegeld bekommen. Das dauert lange und ist sehr anstrengend.
  • Entwicklung wird nicht ausreichend berücksichtigt


    Für Kinder mit Entwicklungsproblemen oder mehreren Behinderungen ist eine richtige Einstufung besonders schwierig.

Kostenfrei selbstversichern!

„Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass es eine freiwillige kostenfreie Selbst- bzw. Weiterversicherung gibt“, erklären die AK Sozialrechtsexpert:innen: Pflegende Eltern, die ein behindertes Kind in Österreich zu Hause betreuen, können sich zum Zweck der Pensionsversicherung freiwillig selbst- bzw. weiterversichern.

  • Sie erhalten dadurch Pensionszeiten angerechnet, obwohl sie wegen der Betreuung nicht oder kaum arbeiten können. Ziel ist, dass sie keine Nachteile bei der Pension haben sollen, wenn sie sich intensiv um ein behindertes Kind kümmern.
  • Die Versicherung ist kostenfrei: Die Beiträge übernimmt der Staat.
  • Voraussetzung ist, dass das betreute Kind das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöhte Familienbeihilfe erhält und die Betreuung überwiegend die Arbeitskraft bindet. Nur eine Person pro Kind kann diese Versicherung für sich nutzen.Der Antrag muss bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt werden.

Bei Fragen und Problemen helfen die Profis der Sozialrechtsabteilung der AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 - 1616.


Fall vor Gericht: PVA hatte Pflegebedarf auf Stufe 5 festgesetzt

Gelähmt: AK Tirol erkämpfte richtige Pflegestufe 7

Bei einem Snowboard-Unfall hatte ein 21-jähriger Tiroler eine Querschnittlähmung erlitten. Doch  beim Pflegegeld wurde er falsch eingestuft. 5 Jahre später konnte die AK ihm zu Stufe 7 verhelfen.

Und plötzlich ist nichts mehr, wie es war: Nach einem tragischen Snowboard-Unfall im Dezember 2021 war ein 21-jähriger Tiroler querschnittgelähmt. Doch erst fünf Jahre später wurde er beim Pflegegeld richtig eingestuft

Im Verfahren zeigte sich zuletzt, dass bereits bei der Erstbegutachtung noch in der Anstalt ein Pflegegeld der Stufe 7 empfohlen wurde. Doch vom chefärztlichen Dienst der PVA war der Pflegebedarf reduziert und auf Stufe 5 festgesetzt worden. Begründung: Der Kläger könne den Rollstuhl mit den Handballen ein wenig anschieben. Auch in einem Gerichtsverfahren 2022, in dem der Kläger leider unvertreten war, wurde diese Ansicht aufrechterhalten.

Doch nach einem weiteren abgelehnten Antrag auf Erhöhung 2025 hatte er die AK Tirol an seiner Seite: Die AK Tirol bekämpfte die Ablehnung der PVA gerichtlich. Der Gerichtssachverständige stellte einen Pflegebedarf von 198 Stunden monatlich fest und hielt eindeutig fest, dass weder an den oberen noch unteren Extremitäten zielgerichtete Bewegungen mit funktioneller Umsetzung möglich seien.

Als die PVA weiterhin aus der minimalen Restbewegung eine Pflegeerleichterung abzuleiten versuchte, widersprach der Sachverständige klar: Der Kläger könne den Rollstuhl zwar in Bewegung setzen, aber weder steuern, noch die Geschwindigkeit kontrollieren und dürfe nie allein gelassen werden.

Das Gericht sprach schließlich rechtskräftig Pflegegeld der Stufe 7 zu – statt bisher Stufe 5.
Unterschied: 2.214,90 statt 1.206,90 Euro monatlich.

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