Sechste Urlaubswoche ist wichtiger denn je
AK Tirol berät ab sofort Beschäftigte schwerpunktmäßig über ihren tatsächlichen Urlaubsanspruch bei richtiger Anrechnung von Vordienst-, Schul- und Studienzeiten.
Ab September ist der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche für alle Branchen Realität. Damit wächst der bereits vorhandene Druck auf die Arbeitnehmer massiv an, sodass bei den herrschenden Arbeitsbedingungen dringend Verbesserungsbedarf besteht.
Druck wächst
Die Arbeiterkammer setzt in ihrer Beratung daher das Hauptaugenmerk auf die 6. Urlaubswoche. Die Arbeitsrechts-Experten der AK Tirol bieten schwerpunktmäßig einen persönlichen Urlaubs-Check an, ob man bereits jetzt - oder ab wann man einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche hat. Das ist spätestens nach 25 Jahren im selben Betrieb der Fall. Wer kürzer im Betrieb ist, aber Vordienstzeiten und Schul- und Studienzeiten nachweisen kann, hat früher einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche.
Das gilt
Laut Urlaubsgesetz werden maximal 5 Jahre Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern, oder aus selbständiger Tätigkeit angerechnet, sowie Schulzeiten nach Beendigung der Pflichtschule (höchstens 4 Jahre), insgesamt beides zusammen aber maximal im Ausmaß von 7 Jahren. Zusätzlich wird die gewöhnliche Dauer eines positiv abgeschlossenen Studiums mit maximal 5 Jahren angerechnet. Weiters werden unter bestimmten Bedingungen frühere Beschäftigungen beim aktuellen Arbeitgeber angerechnet.
- Beginn des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= 9. Schulstufe), dokumentiert durch Zeugnisse
- Studienzeiten eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums
- Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben (im Ausmaß von maximal fünf Jahren). Am besten in Form der Vorlage eines Versicherungsdatenauszuges der Gebietskrankenkasse. Dieser kann auch online bestellt werden.
Die AK fordert ihre Mitglieder aktiv dazu auf, ihren Anspruch prüfen zu lassen. Am einfachsten ist es, die Unterlagen per E-Mail an: 6.urlaubswoche@ak-tirol.com zu schicken.
AK für mehr Gerechtigkeit
Der AK Präsident hält fest: „Grundsätzlich fordert die Arbeiterkammer eine gerechtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche: Die 6. Urlaubswoche gibt es seit 1984 im Gesetz. Aber viele Arbeitnehmer erreichen sie nie: Frauen, die für ihre Kinder in Karenz gingen, Arbeitnehmer in Branchen, in denen kurze Arbeitsverhältnisse überwiegen (wie etwa Leiharbeitnehmer) oder Facharbeiter, die im Zuge einer Insolvenz ihre Arbeit verloren haben. Bei den herrschenden Arbeitsbedingungen besteht dringend Verbesserungsbedarf. Arbeit darf nicht krank machen, daher fordern wir die 6. Urlaubswoche nicht erst nach 25 Jahren im selben Betrieb“, pocht Zangerl generell auf mehr Urlaubstage für Arbeitnehmer.“
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