Teuerungswelle: So kommen Sie zu den Förderungen von Bund und Land!
Um steigende Energie- und Lebensmittelpreise, steigende Wohnkosten, steigende Inflation abzuschwächen, gibt es von Bund und Land zahlreiche Förderungen und Steuererleichterungen. Die AK verschafft Ihnen einen Überblick, was Sie wo erhalten.
Förderungen und Steuererleichterungen auf Bundesebene von A bis Z
Abschaffung der Kalten Progression
Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde eine langjährige Forderung der AK Tirol umgesetzt. Die Grenzbeträge für die Berechnung der Einkommensteuer werden seit dem 1. Jänner 2023 jährlich an die Inflationsrate angepasst.
Konkret bedeutet dies, dass die Steuerpflicht in Zukunft nicht bereits ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro beginnt, sondern ab einem – abhängig von der Inflationsrate – höherem Betrag. Im Jahr 2023 betrug der Grenzbetrag 11.693 Euro, im Jahr 2024 12.816 Euro und im Jahr 2025 wird der Grenzbetrag 13.308 betragen.
Selbiges betrifft natürlich auch die Grenzbeträge aller anderen Steuerstufen (mit Ausnahme der höchsten). Aber auch gewisse Absetzbeträge, wie der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag, unterliegen nunmehr einer jährlichen Inflationsanpassung. Steigen also die Preise, so steigen auch die Steuerbegünstigungen für Alleinerzieher und Alleinverdiener.
Familienbeihilfe
Das Schulstartgeld wurde 2024 auf 116,10 erhöht und wird im Jahr 2025 121,40 Euro pro schulpflichtigem Kind betragen, die Auszahlung erfolgt im August mit der Familienbeihilfe.
Außerdem werden die Beträge der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag seit Jänner 2023 jedes Jahr mit einem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG = Anpassungsfaktor für Pensionen) vervielfacht und damit jährlich erhöht. Zu den Infos gehts hier
Klimabonus
Zwischen September 2024 und dem Frühjahr 2025 bekommen alle erwachsenen Personen den Klimabonus 2024 ausbezahlt. Die Höhe des Klimabonus richtet sich nach dem individuellen Wohnort (Hauptwohnsitz) und beträgt entweder 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro oder 290 Euro.
Kinder bekommen die Hälfte, mobilitätseingeschränkte Personen stets 290 Euro.
Einzige Voraussetzung: mindestens 6 Monate HWS in Österreich im Jahr 2024.
Teuerungsbedingte Steuererleichterungen
Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag wurde im Jahr 2024 von 550 Euro pro Kind auf nunmehr 700 Euro pro Kind erhöht. Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben und aufgrund ihres geringen Einkommens sehr wenig bzw. keine Lohnsteuer zahlen, erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Kindermehrbetrag. Die Höhe des Kindermehrbetrages ergibt sich aus der Differenz zwischen der errechneten Lohnsteuer und 700 Euro pro Kind.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus beträgt maximal 2.000 Euro pro minderjährigem Kind bzw. maximal 700 Euro pro Kind ab 18 Jahren.
Pendlerpauschale
Um den steigenden Treibstoffkosten Rechnung zu tragen, wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Die geltenden Monats- und Jahresbeträge des Pendlerpauschale wurden jeweils für diese Monate um 50 % erhöht, der jeweils zustehende Pendlereuro wurde vervierfacht. Zu den Infos gehts hier
Förderungen und Zuschüsse auf Landesebene:
Zur Übersichtsseite und alle weiterführenden Links vom Land Tirol:
Kontakt
Kontakt
Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitE-Mail: presse@ak-tirol.com
Telefon: +43 800 22 55 22 1300
(Kostenlose Hotline )
Fax: +43 512 5340 1290