FAQ zum Vergleich der AK mit der TIWAG über die Stromkostenentlastung
Unter dem Betreff „Beendigung Energieliefervertrag“ bzw. „Kündigung des Energieliefervertrages mit 31. März 2024“ verschicken Netzbetreiber wie die TINETZ oder die IKB derzeit Schreiben, in denen Kund:innen darauf hingewiesen werden, dass bei ihnen ab 1. April kein aufrechter Stromliefervertrag mehr besteht. Außerdem wird informiert, dass die betroffenen Kund:innen aufgrund der Änderung des Tiroler Elektrizitätsgesetzes in die sogenannte Grundversorgung fallen.
„Damit darf der Strom nicht abgeschaltet werden“, beruhigt AK Präsident Erwin Zangerl verunsicherte Kundinnen und Kunden. Konkret bedeutet das: Wer im Netz der TINETZ ist, dem wird die TIWAG als Grundversorger zugewiesen, wer im Netz der IKB ist, dem wird die IKB als Grundversorger zugewiesen. Am Tarif ändert sich nichts, die Entgelte sind zur Zeit identisch mit jenen des Neuvertrags der TIWAG bzw. IKB für Privathaushalte. Wenn ein TIWAG-Kunde jedoch im Netz eines regionalen Anbieters wohnt – etwa eines anderen Stadtwerks – so ist dieses für die Grundversorgung zuständig. Nur in diesen Fällen könnte sich der Grundversorgungstarif vom Neuvertragstarif der TIWAG unterscheiden.
Die Grundversorgung besteht seit vielen Jahren und ist gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Energieversorger dazu, Verbraucher:innen mit elektrischer Energie zu beliefern. Dies soll Menschen in schwierigen Situationen helfen, z. B. wenn ihnen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Energieversorgung gekappt wurde oder wenn sie aus anderen Gründen keine Energieversorgung mehr haben.
• auf keinen Fall sollte Widerspruch gegen die Grundversorgung erklärt werden: Das hätte zur Folge, dass der Strom ab 1.4.2024 tatsächlich abgeschaltet wird!
• Für TIWAG Kund:innen wird empfohlen in den Neuvertrag zu wechseln: Durch gewährte Rabatte haben Kund:innen im Neuvertrag mit dem Produkt der TIWAG (comfort privat) sogar einen günstigeren Arbeitspreis pro kWh als im Altvertrag. Zudem hat die TIWAG im Zuge des Vergleichs mit der AK Tirol bereits zugesagt, den Arbeitspreis im Sommer nochmals zu senken. Eine weitere Senkung des Arbeitspreises auf unter 10 Cent netto wurde für Jänner 2025 gegenüber der AK Tirol schriftlich versichert, sollten die Märkte stabil bleiben.
• Für IKB Kund:innen wird ebenfalls ein Wechsel in den Neuvertrag empfohlen: Durch gewährte Rabatte haben Kund:innen im Neuvertrag mit dem Produkt der IKB (IKB-comfort plus) sogar einen günstigeren Arbeitspreis pro kWh als im Altvertrag.
• Wer generell unzufrieden ist und zu einem anderen Stromanbieter wechseln will, dem wird empfohlen, den Tarifkalkulator der E-Control Austria zu verwenden, um sich einen Stromanbieter auszusuchen, der am besten zu den Präferenzen seines Haushaltes passt (siehe https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/ ).
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