Frauenförderung
Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Betriebsrat zu beraten.
Das umfasst unter anderem die Einstellungspraxis oder auch den Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Über diese Themen kann der Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsinhaber abschließen.
Kontakt
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Die arbeitsrechtliche Abteilung der AK Tirol ist eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Land.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail
arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.