Junge Frau sitzt auf einem Stuhl
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Frauenförderung

Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Ver­ein­bar­keit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Be­triebs­rat zu beraten.

Das umfasst unter anderem die Einstellungspraxis oder auch den Zugang zu Maß­nahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Über diese Themen kann der Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsinhaber abschließen.

Kontakt

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Die arbeitsrechtliche Abteilung der AK Tirol ist eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Land.

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe

0800/22 55 22 - 1414

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail
arbeitsrecht@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.