Arbeitnehmerschutz
Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.
So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Betriebsinhaber angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.
Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen relevanten Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsinspektor beiziehen.
Tipp
Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde ArbeitKontakt
Kontakt
Die arbeitsrechtliche Abteilung der AK Tirol ist eine wichtige Anlauf- und Servicestelle für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Land.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1414
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail
arbeitsrecht@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.