Frau sieht sich Film bei einem Streamingdienst an
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22.05.2024

AK Erfolg nach den Preiserhöhungen: Vergleichsvereinbarung mit Netflix

Nach einer Klage der Arbeiterkammer kam es nun zu einer Einigung mit Netflix. Alle betroffenen Konsument:innen haben von Netflix per Mail ein Angebot zu einer pauschalen Rückerstattung von Mitgliedsgebühren erhalten. Hintergrund der Auseinandersetzung waren Preiserhöhungen durch Netflix in den Jahren 2019 und 2020.

Pauschale Rück­erstattung

Die von der AK Oberösterreich eingeschaltete Bundesarbeitskammer klagte Netflix bezüglich Preisänderungen in den Jahren 2019 und 2020. Da Netflix an einer gütlichen Einigung dieses Disputs interessiert war, schlug das Unternehmen vor, betroffenen Konsument:innen eine Rückerstattung von Mitgliedsgebühren in Form eines Pauschalbetrages im Wert von 20 Euro oder 30 Euro anzubieten – je nachdem ob Konsument:innen von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen waren. Diesem Vorschlag hat die AK zugestimmt, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten.

Ohne bürokratischen Aufwand oder jahre­langes Warten

Allen Konsument:innen, die dieses Angebot zur einvernehmlichen Bereinigung annehmen, bringt dies eine rasche Rückerstattung ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Sie müssen keine proaktiven Schritte unternehmen, sondern lediglich Ausschau nach dem Rückerstattungsangebot von Netflix in ihrem Mail-Postfach halten.     

Betroffene Konsument:innen können sich mit Ihren Fragen an die AK Hotline wenden: 0800 800 008.

Hotline-Zeiten:
Montag - Donnerstag 8 bis 16 Uhr und
Freitag 8 bis 13:30 Uhr

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