Fraueneinkommen: Neuer Vorstoß für Fairness
„Die gravierenden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind ungerecht“, sagt AK Präsident Zangerl und fordert Gleichbezahlungsbeauftragte.
Bereits seit Juni 2023 ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie in Kraft, die Mitgliedsstaaten haben bis 2026 Zeit, diese umzusetzen. Die Ziele der Richtlinie sind klar: Diskriminierende Lohnunterschiede sollen aufgedeckt, Unternehmen in die Pflicht genommen und Beschäftigten die Anfechtung intransparenter Gehaltsschemen erleichtert werden. „Österreich könnte diese EU-Richtlinie zum Anlass nehmen, in Sachen Lohntransparenz einen großen Schritt zu gehen und gleichzeitig echte Gleichbezahlung als Standard zu etablieren“, sieht AK Präsident Erwin Zangerl eine Möglichkeit, eine bestehende AK Forderung endlich in Umsetzung zu bringen: „Wir fordern seit Jahren Gleichbezahlungsbeauftragte mit Kontroll- und Rechtsdurchsetzungskompetenz auf Landesebene, um der Einkommensdiskriminierung von Frauen endlich wirksam entgegenzutreten. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz geht in dieselbe Richtung, jedoch betrifft diese nur Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Die oder der von uns geforderte Gleichbezahlungsbeauftragte könnte als wirksames Kontrollorgan für alle Tiroler Betriebe eingesetzt werden.“
In einem weiteren Schritt soll ein „Fair-Pay-Label“ jenen Unternehmen verliehen werden, die nachweislich bereits gleichen Lohn für gleiche Arbeit bieten. AK Präsident Erwin Zangerl dazu: „Es gibt familienfreundliche Betriebe, ausgezeichnete Lehrbetriebe, Traditionsbetriebe und viele Auszeichnungen mehr. Alle davon sind wertvoll und machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick deutlich, wofür der Betrieb steht. Die oder der von uns geforderte Gleichbezahlungsbeauftragte könnte künftig anhand des Kriterienkatalogs, der zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie erstellt wird, ein Fair-Pay-Label an jene Betriebe vergeben, die bereits gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren.“
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