ein Mann sitzt hemdsärmelig auf einem Riesenstapel Papier, im Hintergrund flattern Papiere
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26.2.2026

AK Präsident Zangerl fordert: "Weniger Bürokratie für die Beschäftigten!"

Gehemmt, gebremst, verstrickt: Hierzulande gibt es viele Regeln. Sehr viele. Auch wenn die Unternehmen oft am lautesten klagen, einen Abbau von Bürokratie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht es mindestens ebenso dringend. Hier finden Sie die Forderungen, die die AK Tirol an den Bund stellt.- Es ist Zeit zu handeln!

Wer kennt das nicht? Es ist wieder Zeit, den Steuerausgleich zu machen, die Erinnerung an das letzte Mal vor einem Jahr ist zwar schon etwas verblasst, aber wird schon gehen. Nur warum sieht das Formular jetzt irgendwie anders aus und wofür ist eigentlich dieses neue Zusatzformular…? Oder warum scheint es für ein und denselben Fördergegenstand verschiedene zuständige Stellen zu geben?

Eine maßvolle Bürokratie ist zweifellos ein Kennzeichen eines wohlgeordneten effizienten Staates. Und für die allermeisten Regelungen gibt es ja auch gute Gründe: Sicherheitsbestimmungen dienen der Vermeidung von Unfällen und dem Schutz der Gesundheit, die Natur muss geschont werden und eine faire Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt werden. Oft genug ist es aber zu viel des Guten. Denn manche gesetzlichen Regelungen und bürokratischen Vorgänge sind einfach überschießend. Sie bremsen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und verstricken sie in langwierige administrative Prozesse, die unnötig komplex und aufwendig erscheinen.  

Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Tirol haben sich auf die Suche nach solchen Hemmnissen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht. Rasch hat sich gezeigt, dass es bremsende oder überbordende Regelungen in vielen Bereichen gibt: im Arbeitsrecht, im Bildungsbereich und in der Konsumentenpolitik, genauso wie bei den Jugendlichen, in Verkehr und Ökologie und im Steuer-, Miet- und Wohnrecht.

„Unser Ziel ist es, auf diese bremsenden Regelungen aufmerksam zu machen.  Alle Arten von behördlichen Vorgängen und gesetzlichen Regelungen sollen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so einfach und effizient wie möglich gestaltet werden“. sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl, der sich für einen Bürokratieabbau auch im Sinne der Beschäftigten stark macht.

BÜROKRATIE MUSS WEG!

Arbeitsrecht

Abschaffung des absoluten Unternehmensverbots
Bisher dürfen Angestellte ein eigenes Geschäft nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers führen. Das gilt für alle Arten von Geschäften, egal ob sie mit dem Arbeitgeber konkurrieren oder nicht, egal wie groß das Geschäft ist und egal ob Angestellte Voll- oder Teilzeit arbeiten. Dadurch wird die Freiheit der Angestellten, Geld zu verdienen, stark eingeschränkt und das Wirtschaftswachstum behindert. Dieses absolute Unternehmensverbot ist abzuschaffen, es reicht, nur jene Tätigkeiten zu verbieten, die dem Unternehmen schaden.

Verbot von Konkurrenzklauseln
Durch Konkurrenzklausel-Vereinbarungen werden Arbeitnehmer bis zu einem Jahr daran gehindert, bei Eigenkündigung oder einvernehmlicher Auflösung im Geschäftszweig des Arbeitgebers sowohl als Arbeitnehmer, aber auch als Unternehmer tätig zu werden. Dringend benötigte qualifizierte Fachkenntnisse und -fertigkeiten liegen so bis zu einem Jahr völlig brach. Dies verhindert Verdienst, Wirtschaftswachstum, Zahlung von Steuern und Abgaben, in einigen Fällen muss sogar Arbeitslosengeld bezahlt werden. Die überschießende Beschränkung der Berufsausübungs- und Erwerbsfreiheit ist abzustellen, da die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Verhinderung von unlauteren Wettbewerbshandlungen durch andere Rechtsgebiete ohnehin ausreichend abgesichert sind.

Verbandsklageverfahren gegen rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln
Immer wieder verwenden verschiedene Arbeitgeber:innen in ihren Arbeitsverträgen die gleichen rechtswidrigen Arbeitsvertragsklauseln. Denn es werden oftmals die gleichen „Musterarbeitsverträge“ verwendet, die von Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder über das Internet bezogen werden. Auch kommt es vor, dass Arbeitgeber:innen sogar jene rechtswidrigen Klauseln weiterverwenden, derentwegen bereits ein Einzelprozess verloren wurde. Im Konsumentenschutzrecht ist das „Verbandsklageverfahren“ ein bewährtes Mittel, um gegen allgemein verwendete gleiche oder gleichartige rechtswidrige Vertragsklauseln vorzugehen. Im Arbeitsrecht existiert dieses Verbandsklageverfahren nicht, weshalb die AK Tirol an den Bund die Forderung stellt, ein Verbandsklageverfahrens gegen rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln einzuführen – auch um gleichartige Einzelgerichtsverfahren zu vermeiden.

Jugend

Einheitliche gesetzliche Ausbildungspflicht von Lehrlingen
Immer mehr Betriebe steigen aus Effizienz- und Produktivitätsgründen auf die 4-Tage-Woche um. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird von vielen Kollektivverträgen geringer festgelegt als die gesetzliche Normalarbeitszeit, nach der Lehrlinge im Betrieb ausgebildet werden müssen. Die wochenstundenbezogene Ausbildungspflicht von Lehrlingen unterscheidet sich daher je nach Kollektivvertrag. Unter 18-jährige Lehrlinge dürfen täglich nur bis maximal 9 Stunden beschäftigt werden. Da somit die wöchentliche maximale Arbeitszeit bei einer 4-Tage-Woche nur 36 Stunden betragen darf, kann ein Lehrbetrieb keine 4-Tage-Woche einführen. Daher muss gesetzlich eine geringere einheitliche wöchentliche Ausbildungsverpflichtung festgelegt werden, weshalb die AK Tirol eine einheitliche gesetzliche Ausbildungspflicht von Lehrlingen von mindestens 32 Stunden fordert.

Befristungen bei Behaltezeit ändern
Es wurde zunehmend üblich, bereits im Lehrvertrag festzulegen, dass Lehrlinge während der Behaltezeit nach der Lehrzeit in einem befristeten Dienstvertrag verpflichtet werden. Damit wird die einseitige Behalteverpflichtung des Lehrbetriebs zu einer beidseitigen Verpflichtung – und das zu einem Zeitpunkt, wo Lehrlinge noch gar nicht wissen, ob sie 3 oder 4 Jahre später überhaupt im Betrieb verbleiben möchten. Im Sinne der Wahlfreiheit und der Mobilität am Arbeitsmarkt dürfen derlei Vereinbarungen erst zum Ende der Lehrzeit möglich sein.

Energie & Umwelt

JobTicket-Upgrade auf Klimaticket ermöglichen
Das Klimaticket Österreich bzw. auch die Regionaltickets sind ein Erfolg in puncto klimafreundlicher Mobilität. Diese Tickets können Arbeitgeber auch als JobTicket zur Verfügung stellen. Zumeist übernimmt der Arbeitgeber die Ticketkosten für die Verbindung vom Arbeitsplatz zum Wohnort. Auf Landesebene ist es bereits möglich, Regional- auf Landestickets upzugraden, ein Upgrade auf das Klimaticket Österreich ist aber aktuell nicht möglich. Diese Upgrade-Möglichkeit wäre aber sinnvoll, um unnötige bürokratische Wege zu vermeiden. Deshalb muss das JobTicket-Upgrade auf das Klimaticket Österreich ermöglicht werden.

Sozialrecht

Hohen Aufwand bei Antragstellungen senken
Antragsteller:innen sind regelmäßig mit hohem bürokratischen Aufwand konfrontiert. Das Konzept des „One-Stop-Shop“ mit dem Angebot einer persönlichen Beratung sowie zeitnaher Terminvergaben für alle landes- und bundesbezogenen Leistungen für Arbeitnehmer:innen (z. B. AMS-Leistung, Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe usw.) hätte viele Vorteile: Zeitersparnis, kürzere Wartezeiten, schnellere Bearbeitung von Anträgen und verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Auch die Kosteneffizienz und Transparenz wäre von großem Vorteil, des Weiteren würde die Doppelarbeit der Behörden vermieden.

Forderung an Bund und Land: Umfassende Etablierung des „One-Stop-Shop“-Prinzips mit persönlicher Beratung für landes- und bundesbezogene Leistungen!

Anträge bei SV-Leistungen erleichtern
Antragsteller:innen sind regelmäßig mit administrativen Hürden konfrontiert, die sachlich schwer nachvollziehbar sind. Hier besteht deutlicher Verbesserungsbedarf: In der Regel ist der Großteil der für einen Leistungsantrag erforderlichen Daten bereits bei der Sozialversicherung vorhanden, diese Daten werden aber dennoch erneut abgefragt. So sind etwa in der Regel alle für eine Pensionsberechnung relevanten Daten im Pensionskonto gespeichert und einsehbar, diese Daten werden bei einem Pensionsantrag aber dennoch in einem vielseitigen Dokument erneut abgefragt.

Forderung an den Bund: Anträge bei Sozialversicherungen sollen deutlich erleichtert und Mehrfach-Eingaben vermieden werden. Antragsteller:innen sollen durch bereits vorhandene Daten individualisierte Formulare zur Verfügung gestellt werden.

Wohnen

Wohnen mit Ablaufdatum
Auch im Wohn- und Mietrecht gibt es zahlreiche Hürden, die reformbedürftig sind, etwa die Flut an befristeten Mietverträgen oder Bindungsfristen bei Mieterkündigungen. 

Aktuell befinden sich in Österreich 25 Prozent der Miethaushalte in befristeten Mietverhältnissen. Zudem zeigt der Monitor des Momentum Instituts, dass bereits die Hälfte der Wohnungsangebote befristete Mietverträge beinhaltet. Das birgt die Gefahr, dass die Mietsituation in Zukunft noch prekärer wird. Neben der damit verbundenen Unsicherheit bestehen für Mieter:innen auch höhere Kosten, etwa durch häufigere Umzüge.

Besonders Junge betroffen. Laut Mikrozensus 2025 wohnen 64 Prozent der unter 35-Jährigen derzeit im privaten Mietsektor mit befristeten Verträgen. Damit sind junge Menschen am häufigsten von kurzfristigen Mietverhältnissen betroffen – mit gravierenden Folgen für finanzielle Planungssicherheit und soziale Stabilität. Befristete Mietverträge zwingen viele junge Menschen in eine teure Wohnspirale, in der sie alle paar Jahre umziehen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten stemmen müssen. Aus diesem Grund fordert die AK Tirol vom Bund eine Eindämmung der Flut an befristeten Mietverhältnissen unter gleichzeitiger Entwicklung eines fairen und transparenten Kündigungssystems im Mietrechtsgesetz.

Bindungsfrist soll weg. Außerdem fordert die AK Tirol den Entfall der Bindungsfrist von einem Jahr bei befristeten Mietverträgen nach dem Mietrechtsgesetz für Kündigungen durch Mieter:innen. Denn diese Bindungsfrist bela-tet Mieter:innen, die sich etwa aus finanziellen oder persönlichen Gründen zur Beendigung des Mietverhältnisses entschlossen haben, in der Regel stark, während auf der anderen Seite Vermieter:innen in Anbetracht des Wohnungsmarktes und damit einer hohen Nachfrage ohnehin nur geringen Bedarf am Festhalten an dieser Frist haben.



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