Bürokratie muss weg: AK Forderungen an den Bund
Der Bürokratieabbau muss auch die Beschäftigten entlasten: Hier lesen Sie, welche Forderungen die AK Tirol an den Bund stellt. Es ist Zeit zu handeln!
Nach dem Reformpaket, das zu Wochenbeginn den Parlamentsklubs übergeben wurde, folgen nun die Reformvorschläge der AK Tirol an die Tiroler Landesregierung. Denn auch hierzulande gibt es Möglichkeiten, bürokratische Hürden im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen. „Vor allem in den Bereichen Bildung, Jugend und Soziales gibt es Verbesserungsbedarf rund um den hohen Aufwand bei Antragstellungen“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl klar, der sich für den Abbau bürokratischer Hindernisse einsetzt. Denn nicht nur die Wirtschaft darf von einem Bürokratieabbau profitieren – auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden, so Zangerl.
Behördliche Vorgänge und gesetzliche Regelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so einfach und effizient wie möglich zu gestalten – das ist das Anliegen der von der AK Tirol präsentierten Initiative „Bürokratie.Abbau.Jetzt!“. „Und nach dem Forderungspaket an die Bundesregierung ergeht nun der Auftrag an das Land Tirol, im Bereich Bürokratieabbau für Arbeitnehmer:innen tätig zu werden“, so AK Präsident Erwin Zangerl.
Denn auch hier gibt es Regelungen, die überbordend und nicht zielführend sind, vor allem in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales und Energie. „Wir wollen für Vereinfachungen und Entflechtungen sorgen. Gerade im Bereich der Antragstellungen gibt es viele Hürden, die nicht nötig sind, den Beschäftigten jedoch das Leben erschweren. Ich bin zuversichtlich, dass das Land hier auf unsere Vorschläge und Forderungen eingeht“, sagt Zangerl. Immerhin habe auch die schwarz-rote Koalition in Tirol angekündigt, Reformen anzugehen und Bürokratie abzubauen – „die Vorschläge dazu liegen nun auf dem Tisch“, so Zangerl.
Fehlende Hilfestellung bei Anträgen im Bereich Arbeitsmarktförderung
Das Land Tirol sollte sowohl eine Telefonnummer, als auch eine physische Anlaufstelle für Fragen und Anliegen der Antragssteller:innen im Bereich Arbeitsmarktförderung bereitstellen. Hier sollte auch die Option der physischen Antragstellung ermöglicht werden.
Auch im Bereich der Einkommensberechnung müsste eine Hilfestellung möglich sein. So fehlt z. B. bei der zur Ver-fügung gestellten Excel-Datei das Jahreszwölftel und sie ist leider nicht sehr niederschwellig. Außerdem sollte eine Beschwerdestelle für Parteiengehör bzw. Ombudsstelle (vgl. AMS-Ombudsstelle) eingerichtet werden.
Forderung an das Land Tirol: Schaffung einer Ansprechstelle für Hilfestellung und einer Ombudsstelle
Wiederkehrende Vorlage des Lehrvertrags für die Beantragung der Ausbildungsbeihilfe
Bei einem Erstantrag zur Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge ist der Lehrvertrag beizulegen. Wird im 2. Lehrjahr ein Folgeantrag gestellt, sollte bei keinerlei Änderung dieser Lehrvertrag nicht wieder neu verlangt werden, sondern aus dem System ersichtlich sein.
Forderung an das Land Tirol: Schluss mit Mehrfachvorlage! Dokumente, die bereits im System sind, dürfen bei Folgeanträgen nicht wieder verlangt werden
Weiterbildungsbonus Tirol: Trotz fristgerechtem Online-Antrag folgt Ablehnung wegen verspäteter Einbringung des Papierausdrucks
Vor der Beantragung des Weiterbildungsbonus muss ein Bildungsplan und ein Stammdaten-Blatt für den ESF (Europäischen Sozialfonds) vom/von der Antragssteller:in gemeinsam mit der Bildungs- und Berufsberatung erstellt werden. Die Antragstellung muss mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn online erfolgen. Gleichzeitig mit der Antragstellung muss der Antrag auch noch als Ausdruck physisch zum Amt der Tiroler Landesregierung gebracht werden. Erfolgt dieser zweite analoge Schritt nicht fristgerecht, wird der Antrag im Gesamten abgelehnt. Hier sollte die Einreichung des Onlineantrags als Fristwahrung ausreichen.
Forderung an das Land Tirol: Fristwahrung durch Onlineantrag muss ausreichen
Förderdschungel im Energie-, Sanierungs- und Heizungsbereich entflechten
Je nachdem, welche Förderung (PV-Förderung, Heizungstausch, Sanierung etc.) beantragt werden möchte, sind unterschiedliche Ansprechpersonen zuständig (ÖMAG, KPC, Land Tirol etc.). Sinnvoll ist es daher, sämtliche Förderschienen in einem One-Stop-Shop zu bündeln – das würde die Zugänglichkeit zu Förderungen massiv erhöhen.
Forderung an das Land Tirol: Einrichtung von One-Stop-Shops für Förderungen
Landesbegabtenförderung von Lehrlingen: Nicht leistungsbezogene Stellungnahmen von Betrieben verhindern verdiente Förderungen
Bei der Zuerkennung der Begabtenförderung des Landes an besonders tüchtige Lehrlinge erscheint es nicht zielführend, dazu auch eine Stellungnahme des Betriebes einzuholen. Denn wie die Praxis zeigt, wird diese oft – mit nicht leistungsbezogener Begründung – verweigert.
Ein unbürokratischer und vor allem fairer Zugang wäre, die Begabtenförderung ausschließlich an die Leistungen des Lehrlings in der Berufsschule, bei Wettbewerben sowie bei der Lehrabschlussprüfung zu knüpfen.
Dieses Zeichen der Wertschätzung ist gleichzeitig Motivation für leistungsbereite junge Menschen.
Forderung an das Land Tirol: Ausschließlich die Leistung zählt – Verzicht auf Stellungnahme des Betriebes bei der Landesbegabtenförderung
Zu hoher Aufwand für Beantragung landes- und bundesbezogener Leistungen
Antragsteller:innen sind regelmäßig mit einem hohen bürokratischen Aufwand konfrontiert, der durch mitunter schwierige Lebensumstände ein Hindernis darstellt.
Das Konzept des One-Stop-Shop mit dem Angebot einer persönlicher Beratung durch kompetente Personen, die auch in Augenhöhe mit den Antragsteller:innen sprechen, sowie zeitnahe Terminvergaben für alle landes- und bundesbezogenen Leistungen für Arbeitnehmer:innen, z. B. AMS-Leistung, Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe, usw., hätten viele Vorteile, insbesondere die Zeitersparnis, die Reduktion der Wartezeit, die schnellere Bearbeitung von Anträgen und die verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Einheitliche Schnittstellen und klare Prozesse erleichtern die Orientierung und Nutzung. Des Weiteren sind die Kosteneffizienz und auch Transparenz von großem Vorteil. Das weitere Benefit ist die Erhöhung der Bürgerzufriedenheit und die Vermeidung von Doppelarbeit der Behörden.
Forderung an das Land Tirol: Umfassende Etablierung des "One-Stop-Shop“-Prinzips mit persönlicher Beratung für landes- und bundesbezogene Leistungen
Schwierigkeiten und Hürden im Zusammenhang mit dem Projekt „FRIDA“
Bisher können Kinderbetreuungsplätze bei Gemeinden beantragt werden, bei Ablehnung kann, aber muss die Gemeinde nicht nach Alternativen suchen. Über die FRIDA-Plattform werden gemeindeübergreifend freie Betreuungsplätze vermittelt. Aber diese ist nur mit ID-Austria-Anmeldung zugänglich. Viele Elternteile haben jedoch keine ausreichenden Kenntnisse für derartige Anträge, um tatsächlich eine solche Anmeldung vornehmen zu können. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht ein niederschwelliger Zugang ermöglicht wurde sowie eine persönliche Beratung (mit zeitnahen Terminvergaben) durch kompetente Personen, die auch in Augenhöhe mit den Antragsteller:innen sprechen.
Forderung an das Land Tirol: Angebote des „FRIDA“ Projekts sollen auch mittels persönlicher Beratung zugänglich sein. Persönlicher Zugang soll über Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften ermöglicht werden.
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