Taylor Swift
© Lennart Preiss, APA/APA/dpa
08.08.2024

Taylor Swift Konzerte in Wien ab­gesagt: Welche Kosten be­komme ich retour?

Die Konzerte von Taylor Swift wurden wegen Terrorgefahr abgesagt. Viele Konsument:innen wollen nun nicht nach Wien reisen und fragen sich, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen kostenlos stornieren können. Antworten auf diese Fragen haben die Konsumentenschutzprofis der Arbeiterkammer Tirol zusammengefasst. 

Tickets

Durch die Absage haben Konsument:innen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Laut aktuellen Informationen des Veranstalters soll die Zahlung automatisch innerhalb von zehn Werktagen erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro raten die AK Konsumentenschutzexpert:innen, dieses zu kontaktieren.

Hotel bzw. Anreise extra gebucht

Nach Konzertabsage allenfalls entstehende Kosten für Stornierungen extra gebuchter Leistungen, etwa entstehende Kosten für Stornierung einer eigenständigen Hotelbuchung oder dadurch entstehende Kosten der eigenen Anreise müssen in diesem Fall nicht vom Konzertveranstalter getragen werden. Welche konkreten Kosten etwa bei einer Stornierung des Zimmers oder der gebuchten An- bzw. Rückreise (etwa Kosten für Stornierung von Zug, Bus oder Flug u. dgl.) anfallen, ergibt sich regelmäßig aus den jeweils vereinbarten Bedingungen ("Stornobedingungen“). Auch diese Kosten muss in diesem Fall nicht der Veranstalter tragen.

Pauschal­arrangements

Wenn Konsument:innen bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel o. ä.) gebucht haben, kann diese Reise oder dieses Arrangement kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements (das Konzert) nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter bzw. der Anbieter. Auch hier raten die AK Konsumentenschutzexpert:innen umgehend mit dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter Kontakt aufzunehmen und die Rückzahlung des kompletten Arrangementpreises einzufordern.

Westbahn

Laut aktuellen Informationen der Westbahn gibt es für Zugreisende, die von der Konzertabsage überrascht wurden und daher Westbahn-Tickets für die Anreise am Donnerstag kurzfristig nicht mehr stornieren konnten, aus Kulanzgründen eine 100-prozentige Refundierung (inkl. Stornogebühren). Dazu müssen sich Betroffene laut Westbahn per E-Mail an meinenachricht@westbahn.at inkl. Ticketnummer wenden. Betroffen sind An- und Abreisen von Freitag bis inklusive Sonntag. Man sei bemüht rasch zu reagieren, bitte aber um Geduld, dass das ein wenig Zeit in Anspruch nehmen werde, hieß es von der Westbahn in einer Aussendung. Details unter https://westbahn.at/news/goodvibes/

ÖBB

Auch die ÖBB gaben am Donnerstagnachmittag bekannt, dass sie aus Kulanzgründen die Kosten für Tickets (inkl. Stornogebühren), die für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten in Wien (mit Geltungsdauer 08.-11.08.2024) gekauft wurden, zurückerstatten.
ÖBB-Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können (Nicht-)Reisende selbst direkt online stornieren.
Jene Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zugsgebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB-Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden, sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung, teilten die ÖBB Donnerstagnachmittag mit. Am Vormittag hatte es noch geheißen, eine Rückerstattung sei nicht möglich, da man nicht wisse, wer Tickets tatsächlich für den Besuch eines Konzerts des US-Megastars gekauft habe.

Bei Fragen oder Problemen mit der Rückzahlung können sich Betroffene an die Konsumentenschutz:expertinnen der AK Tirol wenden.

Kontakt

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