PV-Einspeistarife zeigen: Strompreis ist zu hoch!
Der Frust der Menschen über Förderlotterien und niedrige Einspeistarife wächst. AK Zangerl fordert eine Strompreissenkung der TIWAG noch im Herbst.
Zu hohe Vorschreibungen bei der Stromrechnung: Die Fälle, mit denen die AK Experten konfrontiert sind, häufen sich. Und dabei handelt es sich nicht nur um ein paar Euro auf oder ab, sondern um teils hohe Summen. So liegt der AK auch eine besonders krasse Vorschreibung vor, bei der anstelle von 80 Euro monatlich 400 Euro gefordert wurden. „Für die Kundinnen und Kunden selbst ist der Endpreis kaum berechenbar, da er sich aus vielen Komponenten zusammensetzt. Umso wichtiger ist es, dass man sich auf die Vorschreibung seines Stromanbieters verlassen kann. Die TIWAG hat die Verpflichtung, die Vorschreibung der Teilbeträge in angemessener Weise und mit der nötigen Sorgfalt bereitzustellen und nicht mit überhöhten Forderungen für Verunsicherung zu sorgen. Die TIWAG-Kunden sind nicht dazu da, um dem Unternehmen zinslose Kredite zu gewähren“, so AK Präsident Erwin Zangerl, der die TIWAG auffordert, die Kundinnen und Kunden über die Teilbetragsvorschreibungen aufgrund des aktuellen Strompreises schriftlich zu informieren.
Der Algorithmus, mit dem die TIWAG die Vorschreibungen an ihre Kundinnen und Kunden berechnen lässt, ist durchaus von großzügiger Natur. Allerdings nur zugunsten des Landesenergieversorgers, wie mehrere Fälle zeigen, die derzeit von den AK Experten behandelt werden. Dabei sind die Vorschreibungen um bis zu 400 Prozent zu hoch. „Vor allem jene, bei denen der Stromverbrauch größer ist, erhalten teils irrwitzig überzogene Vorschreibungen, das betrifft auch Unternehmen. Ich fordere die TIWAG-Verantwortlichen deshalb auf, diese Praxis abzustellen“, so AK Präsident Zangerl. Zangerl vermutet hinter den überhöhten Vorschreibungen auch ein gewisses System: „Wenn in der Endabrechnung dann ein Guthaben aufscheint, mag das einen gewissen psychologischen Effekt haben. Man glaubt, der Preis sei ohnehin nicht so hoch, weil man Geld in Form einer Gutschrift zurückbekommt. Dieser Effekt geht aber zu Lasten der Kundinnen und Kunden und beschert der TIWAG zinslose Kredite. Das ist ein Vorgehen, das gerade eines Landesenergievesorgers nicht würdig ist, der dafür zu sorgen hat, dass der Strompreis möglichst niedrig bleibt und die Vorschreibungen stimmen“, übt Zangerl Kritik. In diesem Zuge fordert der AK Präsident nicht nur die Senkung des Strompreises um 10 Cent noch im Herbst, sondern auch, dass die TIWAG ihre Kundinnen und Kunden über die jüngste Strompreissenkung aufgrund des TIWAG-Bonus schriftlich informiert.
Den Strompreis als Verbraucher selbst zu berechnen, ist eine überaus schwierige und zeitraubende Angelegenheit, denn Strompreis ist nicht gleich Strompreis. Was viele nicht wissen: Das, was landläufig als „Strompreis“ bezeichnet wird, ist eigentlich der „Arbeitspreis Energie“. Dieser macht einen Großteil der Gesamtkosten aus und wird direkt vom Energielieferanten bestimmt – über die Höhe dieses Arbeitspreises dreht sich die derzeitige Diskussion um zu hohe Strompreise. In Summe setzt sich der tatsächlich zu bezahlende Strompreis aus drei wesentlichen Komponenten zusammen: dem Energiepreis (dem Arbeitspreis und Grundpreis für Energie), dem Netzentgelt sowie den Steuern und Abgaben. Am Beispiel der TIWAG sieht die Strompreiszusammensetzung folgendermaßen aus (comfort privat, Jahresverbrauch 3.500 kWh): 57 Prozent fallen auf den Arbeitspreis, 17 Prozent auf Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe sowie 26 Prozent auf Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messleistungsentgelt. Die Netzkosten machen also fast ein Viertel des Strompreises aus. Wichtig: Die Höhe der Netzentgelte sowie der Steuern und Abgaben werden nicht vom Stromanbieter bestimmt, sondern vom Bund und der Regulierungsbehörde E-Control Austria. Netzentgelte sind zudem regional unterschiedlich. Wer seinen Strompreis also selbst nachrechnet, muss auch die Netzentgelte sowie die Steuern und Abgaben berücksichtigen. Sollte dann immer noch eine Diskrepanz zur Rechnung bzw. Vorschreibung bestehen, muss man sich zur Aufklärung an den Anbieter wenden.
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