Teures Heizöl: AK Tirol fordert Maßnahmenpaket
AK Präsident Zangerl: "Wenn eine einzige Tankfüllung mehrere tausend Euro kostet, ist eine Grenze erreicht, wo viele nicht mehr mitkönnen."
Steigende Heiz- und Energiekosten sind auch in der Beratung durch das Team des AK Unterstützungsfonds zunehmend Thema. Deshalb haben die Expertinnen und Experten des AK Unterstützungsfonds einen Überblick über mögliche Hilfsangebote zusammengestellt. Wichtig: Es gelten jeweils Einkommensgrenzen.
Heizkostenzuschuss des Landes Tirol (Anträge nur noch bis Ende Oktober möglich!): Einkommensschwache Haushalte können einen einmaligen Zuschuss von 250 Euro beantragen.
Mindestsicherung nach Tiroler Mindestsicherungsgesetz (Wohnbedarf): Bei den laufenden Bezügen wird der tatsächliche, regelmäßig wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben unterstützt – sofern dieser festgelegte Sätze nicht übersteigt.
Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks: Von 1. Oktober bis Ende November 2026 stellt das Innsbrucker Hilfswerk Brennholz im Wert von 150 Euro für Innsbrucker Haushalte (Mieter:innen und Eigentümer:innen) bereit.
Überbrückung außergewöhnlicher Notstände (§14a TMSG): Haushalte können (abhängig von der Personenzahl) einen Zuschuss für offene Nachzahlungen beantragen.
Heiz- und Betriebskosten: max. 5/12 der Jahresbetriebskostenabrechnung
Strom: max. 2/12 der Jahresstromabrechnung
Wohnschirm Energie: Unterstützung bei drohender Abschaltung oder bereits abgeschalteten Energieanschlüssen.
Stromhärtefonds der AK Tirol: Für Mitglieder der AK Tirol übernimmt der Stromhärtefonds Teile der Nachzahlungen bei Jahresstromabrechnungen von IKB, TIWAG und Energie West.
Delogierungsprävention Tirol/Wohnschirm Miete: Übernahme von Teilen der Betriebskostennachzahlung.
Bei Fragen hilft das Team des AK Unterstützungsfonds unter Tel. 0800/22 55 22 - 1111.
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