Mann beim Geld zählen
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22.1.2025

Von Energie bis Schulkostenbeihilfe: Das fördert das Land Tirol!

Die hohen Lebenshaltungskosten bringen viele Arbeitnehmerfamilien in finanzielle Bedrängnis. Viele haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Land Tirol. Deshalb finden Sie hier einen Überblick über wichtige Landesförderungen, zusammengestellt von den AK Expert:innen. Bitte achten Sie auf Fristen und Einkommensgrenzen!

Energie und Notlagen

Einmalige Unterstützung

  • Unterstützung bei Notlagen
  • Unterstützung für Strom- und Gasrückstände

Die Höhe der Unterstützung ist nicht auf der Homepage des Landes ausgewiesen. Beide Unterstützungen werden einmalig gewährt, und können in elektronischer Form oder per Post eingereicht werden.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/tiroler-hilfswerk/formulareunterstuetzung/
oder Land Tirol, Abteilung Soziales, 0512/508-2592

Beratungsleistungen

  • Initiative Doppelplus

Bei einem persönlichen Coaching erhalten Mieterinnen und Mieter wertvolle Tipps zu Energiesparen und Klimaschutz mit Fokus auf Wohnen, Heizen, Strom, Mobilität, Beschaffung und Ernährung.

Infos: Tel. 0699/16198337, eMail kontakt@doppelplus.tirol

Familie

Kinderbetreuungszuschuss
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt. Es gelten Einkommensgrenzen.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft soziales/generationen/foerderungen/kinderbetreuungszuschuss/

Kindergeld Plus
Einkommensschwache Familien werden damit beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder unterstützt. Die Höhe der Förderung beträgt (abhängig vom Einkommen) zwischen 330 und 550 Euro.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/kindergeld-plus/

Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
Einkommensschwachen Familien wird damit die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen erleichtert. Abhängig vom Einkommen werden zwischen 50 % und 60 % der Kosten gefördert, maximal 150 bzw. 125 Euro.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/foerderung-fuer-die-teilnahme-an-schulveranstaltungen-im-inland/

Mehrlingsgeburten-Zuschuss
Unabhängig vom Einkommen erhalten Eltern von Mehrlingsgeburten einen Zuschuss.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/mehrlingsgeburtenzuschuss/

Schulkostenbeihilfe
Einkommensschwache Familien werden damit bei den Kosten, die durch den Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, unterstützt. Abhängig vom Einkommen erhalten die Familien zwischen 150 und 200 Euro.

Infos: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

Für alle Förderungen im Bereich Familie erhalten Sie Informationen auch beim Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Tel. 0512/508-7831.


Lehrlinge

Lehrlinge erhalten einen Zuschuss von 200 Euro für die Lebenshaltungskosten während der Lehrausbildung. Förderwerber:innen können Lehrlinge oder deren gesetzliche Vertreter:innen sein. Es gelten gewisse Grenzen für das Haushaltseinkommen.

Infos: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsbeihilfe-fuer-lehrlinge/
oder Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Tel. 0512/508-7871

Wohnen

In Bezug auf Wohnen gibt es zahlreiche Landesförderungen, welche hier abgerufen werden können: https://www.tirol.gv.at/buergerservice/foerderungen/bauen-wohnen/

Für einkommensschwache Haushalte relevant sind unter anderem:

  • Mietzinsbeihilfe (für nicht geförderte Wohnungen): https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/
  • Wohnbeihilfe (für geförderte Wohnungen): https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/wohnbeihilfe/

oder Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, Tel. 0512/508-2732

Delogierungsstelle
Die Delogierungsstelle stellt finanzielle Mittel für qualifizierte Mietrückstände und Delogierungen bereit und koordiniert bei höheren Summen mit diversen unterstützenden Stellen. Die Höhe ist individuell.

Infos: Beratungsstelle Delogierungsprävention Tirol, Tel. 0664/1954348 (Beratungsstelle Innsbruck), 0664/9179419 (Wörgl), 0664/1674854 (Imst);
https://obdachlose.at/delo

Menschen mit Behinderung

Unterstützungen für den Wohnbedarf, Heilbehelfe, Hilfsmittel, Kuraufenthalte und Ausbildungen, ab einem Behinderungsgrad von 50 %. Jährlich zu beantragen beim Land Tirol (Tiroler Hilfswerk).

Infos: https://www.tirol.gv.at
oder Land Tirol, Abteilung Soziales, Tel. 0512/508-2592

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