20.10.2017

Ein klares Ja für den sozialen Frieden

Die Vollversammlung der AK Tirol fordert alle politischen Parteien Österreichs auf, die berufliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 120a Bundesverfassungsgesetz, die sich in der gesetzlichen Mitgliedschaft zu den Kammern ausdrückt, als tragenden Bestandteil des österreichischen Staatswesens anzuerkennen, der nachhaltig zum geordneten Interessenausgleich und sozialen Frieden in Österreich beiträgt. Wer die AK in Frage stellt, schwächt die Arbeitnehmer und gefährdet den sozialen Frieden. Und ohne Kammern gibt es keinen Kollektivvertrag.

Mitgliedschaft muss bleiben

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Tirol fordert vom Gesetzgeber nachdrücklich den Erhalt der gesetzlichen Mitgliedschaft in den Kammern und die Beibehaltung der AK Umlage in der Höhe von 0,5 Prozent, damit eine starke AK gemeinsam mit dem ÖGB, den Gewerkschaften und den Betriebsräten auch weiterhin die Interessen und Rechte der Beschäftigten durchsetzen kann.

Ende der Kammern

Die Gegner der AK behaupten, eine Abschaffung der automatischen Mitgliedschaft oder eine Kürzung der AK Beiträge wäre nicht das Ende der Arbeiterkammer und damit der Sozialpartnerschaft. Diese Behauptung ist heimtückisch und verlogen. Die AK ist deshalb gegenüber Staat und Politik so stark, weil sie über mehr als 3,6 Millionen Mitglieder verfügt, die einen vergleichsweise niedrigen solidarischen Beitrag automatisch leisten – im Schnitt 7 Euro pro Monat. Arbeitsuchende, Karenzierte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener – insgesamt sind das 816.000 Menschen – sind vom Beitrag befreit. Der Einzelne erspart sich bei einer Halbierung der AK Umlage im Schnitt 3,50 Euro. Eine Tasse Capuccino – dafür müsste das gesamte Leistungsangebot heruntergefahren werden, weil in Summe dann nur noch die Hälfte der Mittel zur Verfügung steht. Selbst eine Reduktion der Umlage um „nur“ 0,1 Prozent bedeutet eine 20-prozentige Reduktion des AK Budgets!

Das steckt dahinter

Betroffen von solchen Kürzungen wären vor allem diejenigen, die sich keinen Anwalt und keine teure Versicherung leisten können. Das trifft auf 70 Prozent der AK Mitglieder zu!

Historisch belegt

Wer die Geschichte kennt, weiß, dass die AK eng mit der Demokratie in unserem Land verknüpft ist. Das erste AK Gesetz wurde 1920, kurz nach Gründung der Ersten Republik, beschlossen. Die Wiedererrichtung der AK nach dem NS-Regime folgte kurz nach der Gründung der Zweiten Republik. ÖGB, AK und Gewerkschaften haben die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkämpft, sie haben soziale Sicherheit für die Menschen in Österreich errungen. Auch heute braucht es soziale Sicherheit in unserem Land – und auch in Zukunft braucht es eine starke AK.

Die Kammern mit ihren gesetzlichen Mitgliedschaften sind ein traditioneller und tragender Bestandteil des österreichischen Staates. So wie die Menschen, die in einer Region wohnen, per Gesetz ihrem Bundesland angehören, werden in den Kammern Menschen einer Berufsgruppe (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Wirtschaftstreibende, in der Landwirtschaft tätige Menschen, Angehörige der verschiedenen freien Berufe) durch gesetzliche Regelung zusammengefasst. So wie die Menschen in einem Bundesland in demokratischen Wahlen den Landtag bestimmen, wählen Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr Parlament (Vollversammlungen) in den Arbeiterkammern.

Hintergrund

Dadurch, dass alle Angehörigen einer Berufsgruppe Mitglieder ihrer Kammer sind (bei der AK österreichweit 3,6 Millionen Mitglieder) und ihre Vertretungen demokratisch wählen, haben die Kammern die Kraft und den Auftrag, die Mitgliederinteressen gegenüber der Politik und den anderen Gruppen zu vertreten. Dass die Gruppen der österreichischen Gesellschaft in den Kammern zusammengefasst sind, bringt einen friedlichen Ausgleich der Interessen innerhalb der Gruppe und einen geordneten Dialog der Gruppen untereinander und mit der Politik. Dieses System – genannt Sozialpartnerschaft – ist Garant des stabilen sozialen Friedens, den Österreich seit vielen Jahrzehnten erlebt.

garant für KV-System

Die gesetzliche Mitgliedschaft in den Wirtschaftskammern ist  Voraussetzung für das österreichische Kollektivvertragssystem, um das uns die Arbeitnehmer in ganz Europa beneiden. 98 % kollektivvertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse – mit gewerkschaftlich verhandelten und erkämpften Kollektivvertragslöhnen und -gehältern vom Mindestlohnbezieher bis zur Führungskraft – das geht nur, weil durch die gesetzliche Mitgliedschaft alle Unternehmen einer Branche vom Kollektivvertrag erfasst werden und nicht nur freiwillige Verbandsmitglieder.

Politik gefordert

Insbesondere sind die politischen Parteien aufgefordert, weder die gesetzliche Mitgliedschaft noch das System solidarischer Finanzierung der Kammern für Arbeiter und Angestellte in Frage zu stellen, die als Gegengewicht zu den Interessenvertretungen und Lobbys auf Wirtschaftsseite den unselbständig Beschäftigten und Konsumenten eine faire Position im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gefüge Österreichs sichern.

schon gewusst?

Der Einzelne erspart sich bei einer Halbierung der AK Umlage im Schnitt 3,50 Euro im Monat. Eine Tasse Capuccino – dafür müsste das gesamte Leistungsangebot heruntergefahren werden…

Gegen Egoismen

Anders als Lobbys, die ausschließlich den Interessen kleiner, oft mächtiger Gruppen verpflichtet sind, sind die Kammern mit ihrer jeweiligen gesetzlichen Mitgliedschaft aller Arbeitnehmer, Wirtschaftstreibenden usw. nicht nur berufen, die Interessen aller Mitglieder fair zu berücksichtigen und auszugleichen – also Gruppenegoismen möglichst entgegenzuwirken, sondern auch gesetzlich dem Gemeinwohl verpflichtet, also dazu, im Interesse ganz Österreichs tätig zu sein.

Erst die Einbeziehung aller Arbeitnehmer ermöglicht die solidarische Finanzierung aller Beratungs-, Service- und Rechtsschutzleistungen, auf die Arbeitnehmer und Konsumenten als die wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner angewiesen sind.

Und erst die solidarische Finanzierung stellt ein Gegengewicht in der politischen Interessenvertretung gegenüber den finanziell ohnedies viel besser ausgestatteten Interessenvertretungen und Lobbys der Wirtschaft sicher, damit nicht Arbeitnehmereinkommen, Sozial- und Gesundheitsleistungen so wie in vielen anderen Ländern noch stärker vom globalen Kapital bestimmt werden.

Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag an die Arbeiterkammern (in § 6 AKG), mit den Gewerkschaften und Betriebsräten zusammenzuarbeiten, und die Tatsache, dass es sich bei den demokratisch von den Mitgliedern gewählten Kammerräten zu einem großen Teil um engagierte Gewerkschafter und Betriebsräte handelt, sichern eine enge Abstimmung und ein erfolgreiches Miteinander zwischen den Arbeiterkammern als gesetzliche Interessenvertretungen und den Gewerkschaften und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund als freiwillige Interessenvertretungen auf überbetrieblicher Ebene und den gewählten Arbeitnehmervertretungen auf betrieblicher Ebene.

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