AK Präsident Erwin Zangerl
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2.1.2024

Zangerl: "Pensionsregelung wird den Mangel an Kassenärzten verschärfen!"

Der interne Konflikt um die Pensionsregelung bei Ärzten könnte hohe Wellen schlagen. "Es braucht hier schnellstens eine Lösung, ansonsten wird der Kassenärzte-Mangel weiter verschärft und die Zwei-Klassen-Medizin erhält weiter Auftrieb“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl.

Bekanntlich müssen Ärzte an Tiroler Krankenanstalten (TILAK, Bezirkskrankenhäuser etc.) mit 65 Jahren in Pension gehen. Damit sind sie auch berechtigt, Pensionszahlungen aus dem Wohlfahrtsfonds zu beziehen.

Dieser Wohlfahrtsfonds wurde vor mehr als 50 Jahren mit dem Auftrag ins Leben gerufen, für die Ärzteschaft ein soziales Netz der Sicherheit zu installieren. Ärzte sind deshalb verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen und erhalten daraus mit 65 Jahren ihre Pensionszahlungen. Der Knackpunkt daran: Während Klinikärzte mit 65 Jahren in Pension gehen müssen, ihre Pension erhalten und die Möglichkeit haben, eine Wahlarztpraxis zu eröffnen, gilt das für niedergelassene Ärzte nicht. Sie müssen mit 65 Jahren ihre Kassenverträge zurücklegen, um ihre Pension zu erhalten. Der Konflikt ist vorprogrammiert.

„Jede bzw. jeder in Österreich hat das Recht mit 65 Jahren in Pension gehen zu können. Was für Klinikärzte gilt, muss auch für die niedergelassenen Ärzte gelten. Es braucht hier schnellstens eine Lösung, ansonsten wird der Kassenärzte-Mangel weiter verschärft und die Zwei-Klassen-Medizin erhält weiter Auftrieb“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl.

Es ist ein Problem, dass sich enorm auf die Patientinnen und Patienten auswirken könnte, vor allem auf jene, die sich keine Wahlarztbehandlungen leisten können – der Großteil davon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die uneinheitliche Pensionsregelung bei Ärzten gibt Anlass zur Besorgnis. Klinikärzte müssen per Gesetz mit 65 Jahren in Pension gehen, niedergelassene Ärzte können bis 70 Jahre arbeiten (sofern seit 2010 ein Kassenvertrag besteht; jene mit Kassenverträgen vor 2010 können bis 73 Jahre arbeiten, Anm.). Erreicht ein Arzt das Pensionsalter, hat er Anspruch auf eine Pensionszahlung aus dem Wohlfahrtsfonds. Und hier entzündet sich die Diskussion. Denn will ein niedergelassener Arzt mit 65 in Pension gehen, muss er seine Kassenverträge zurücklegen. Er erhält dann zwar eine Pensionszahlung und kann, wie seine Klinikkollegen, als Wahlarzt weiterarbeiten, allerdings wird das für die Patientinnen und Patienten wesentlich teurer.

„Mit diesem Konflikt treibt man Kassenärztinnen und -ärzte in die Wahlarztschiene. Wahlärzte können sich aber viele nicht leisten, hinzukommt, dass es oft lange dauert, bis man von der ÖGK eine Rückerstattung bekommt. Das wird den Ärztemangel weiter verschärfen. Ich fordere hier rasch eine Lösung im Sinn der Kassenärzt:innen und der Patient:innen“, so AK Präsident Zangerl.

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